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digitale Gewalt

Tag: digitale Gewalt

Expertinnen-Statement für den D21 Index 2021/22 zur Lage der digitalen Gesellschaft

Die Nutzung sozialer Medien durchdringt mittlerweile alle Teile der Gesellschaft und nimmt einen immer größeren Raum in unserer alltäglichen Kommunikation und Information ein. Doch Phänomene wie Hass, Hetze und gezielte Desinformationen dort stellen uns auch vor immense Herausforderungen. Eines ist klar: Tech-Konzerne brauchen Tech-Regulierung. Leider fokussieren wir uns in Deutschland bei der Diskussion um die Regulierung von Social-Media-Plattformen – insbesondere, um Maßnahmen gegen Hass und Hetze zu ergreifen – zu sehr auf die Inhalte. Natürlich sind Inhalte ein wichtiger Faktor. Sind sie es doch, die die Morddrohungen, Beleidigungen und rassistische Hetze transportieren.

Nur kommen wir niemals auf einen grünen Zweig, wenn wir uns ausschließlich mit der Regulierung von Inhalten beschäftigen. Sprache und Meinung sind nicht nur kompliziert – gerade, wenn es um die häufig diffizile Bewertung geht, was noch rechtmäßige Meinungsäußerung ist und was nicht. Es werden auch sekündlich viel zu viele Inhalte ins Netz gestellt, als dass wir sie alle adäquat prüfen könnten. Das heißt nicht – nochmal in aller Deutlichkeit –, dass uns diese Inhalte nicht kümmern sollten. Der Rechtsstaat muss unbedingt durchgreifen und VerfasserInnen müssen sich vor Gericht für ihre mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte verantworten.

Warum daher der Fokus auf Tech­Regulierung?

Das Problem bei Social-Media-Plattformen ist vor allem, dass sie Hass und Hetze, Desinformationen und Verschwörungserzählungen durch ihre algorith- mischen Systeme verstärken und damit den Men- schen gezielt zuspielen. Zudem haben sie oftmals nur ungenügende Mechanismen, um die Rechte der NutzerInnen zu stärken, wenn Inhalte unrechtmäßig entfernt oder Accounts gesperrt wurden. Starre Fristen und Zeitdruck erschweren in Deutschland das sorgfältige Abwägen, bei welchen Inhalten und Accounts eine Blockierung legitim ist und wo nicht. So kommt es auch immer wieder zum sogenannten »Overblocking«. Das Reaktivieren solcher Beiträge oder NutzerInnen-Konten ist ein langwieriger und mühseliger Prozess. Deshalb brauchen wir gerade im Digitalen eine Gesetzgebung, die Strukturen, Prozesse und Verbraucherrechte in den Fokus nimmt.

Das wird der Digital-Service-Act (DSA), so scheint es gerade, gut umsetzen. Damit er kein zahnloser Tiger wird, ist es wichtig, dass wir uns in der gesellschaftlichen und politischen Debatte stärker mit ihm beschäftigen. Wer über notwendige Regulierung wegen Hass und Hetze auf Telegram und in sozialen Netzwerken spricht, darf daher das Gesetzeswerk aus Brüssel nicht ignorieren. Die Europäische Union wird mit dem DSA globale Standards setzen und im besten Falle darin unterstützen, dass sich weltweit Hass und Hetze weniger verbreiten.

Dieser Text erschien als Expertinnenstatement im D21 Index zur Lage der digitalen Gesellschaft der Initiative D21.

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Sachverständige im Deutschen Bundestag: Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Vorsitzende von LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik wurde ich als Sachverständige in den Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestags geladen. Thema der öffentlichen Anhörung am 24. März 2021 war das wichtige Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen“.

Die Anhörung kann auf den Webseiten des Bundestags komplett angesehen werden. Dort befindet sich auch ein Nachbericht sowie die Stellungnahmen der anderen geladenen Sachverständigen.

Meine Stellungnahme ist auch hier downloadbar (PDF).

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Gegen Hass im Netz: „Frauenhass und Herabwürdigung sitzen in unserer Gesellschaft tief“

Der jüngste, aufsehenerregende Vorfall passierte auf Instagram: Dank insbesondere der Berliner Influencerin Louisa Dellert und der feministischen Aktivistin Kristina Lunz, konnten wir miterleben, was Frauen regelmäßig ertragen müssen.

Im Netz werden sie mit Bedrohungen überhäuft – meist durch aufgestachelte Follower eines Nutzers. In diesem Fall von dem Comedian Hendrik Nitsch, besser bekannt als „Udo Bönstrup“, der sich vor einigen Tagen über ein Statement gegen sexistische Hassnachrichten lustig machte. Nur haben sich die betroffenen Frauen diesmal lautstark gewehrt.

Insbesondere bei Frauen, die sich öffentlich gegen Frauenfeindlichkeit aussprechen, wird häufig versucht, sie mundtot zu machen. Und dieser aktuelle Fall zeigt: Beim Thema digitale Gewalt ist noch viel zu tun. Hinweise von anderen Menschen, dass man sich nicht so darüber aufregen solle, tragen zu diesem sogenannten Silencing bei und verschlimmern die Gewalterfahrung. Zu viele Frauen ertragen diese digitale Gewalt. Das darf nicht sein.

Wussten Sie, dass 70 Prozent der Mädchen und jungen Frauen in Deutschland Bedrohungen, Beleidigungen und Diskriminierungen in sozialen Medien ausgesetzt sind? Das ergab eine Studie von Plan International unter 15- bis 24-Jährigen.

Weniger politisches Engagement wegen Bedrohungen und Beschimpfungen

Auch die neueste Studie der Initiative D21, „Digitales Leben““, kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen häufiger unter (oft sexualisierten) Belästigungen im Netz leiden. Frauen nehmen laut der Studie weniger die Möglichkeiten des gesellschaftlichen und politischen Engagements auf sozialen Medien wahr als Männer. 

Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) hat in ihren Analysen zur Kommunalpolitik herausgefunden, dass der Grund für ein geringeres Engagement in der Politik zu einem erheblichen Teil in den Bedrohungen und Beschimpfungen im digitalen Raum liege. Nach einer Auswertung des Guardian aus dem Jahr 2016 verstärken sich die Anfeindungen sogar noch, wenn ein Migrationshintergrund vorliegt.

Das sind erschreckende Befunde. Sie zeigen, dass Frauenfeindlichkeit noch weit verbreitet ist. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass dieser Hass von Menschen ausgeht, die auch in der analogen Welt agieren. Sie sind dort keine anderen Personen. Wir müssen allen Menschen einen sicheren – analogen wie digitalen – Raum bieten, in dem sie sich diskriminierungsfrei äußern können und damit auch, aber nicht nur, an demokratischen Diskursen teilnehmen können.

Sieben Vorschläge für einen sicheren digitalen Raum

Um einen sicheren digitalen Raum zu ermöglichen, müssen wir entschieden gegen digitale Gewalt vorgehen. Diese sieben Vorschläge sehen wir als wichtigen Anfang:

1. Zu Beginn steht Solidarität! Die braucht es nicht nur von Frauen. Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenproblem, sondern ein gesellschaftliches Problem, meist ein Männerproblem. Tätern muss das Gefühl genommen werden, dass sie Macht über ihr Opfer haben. Ihnen muss klargemacht werden, dass ihr Verhalten – ob strafbar oder nicht – von einer offenen Gesellschaft nicht toleriert wird.

2. Hate Speech ist Gewalterfahrung. Opfer brauchen besondere Betreuung. Auch und gerade bei Straf- oder Zivilrechtsverfahren. Anlaufstellen, bei denen sie vorab Hilfe bekommen können und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten, aber auch Maßnahmen zum persönlichen Schutz informiert werden können, sind essenziell. Es braucht mehr von diesen Anlaufstellen. Bei schweren Ehrverletzungen sollte den Opfern zudem ein „Opferanwalt“ und eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite gestellt werden. 

3. Straftaten im Netz müssen besser geahndet werden durch spezialisierte Kräfte in Polizei und Justiz. Zentralstellen der Staatsanwaltschaft wie sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen schon eingerichtet wurden, sind hierfür sinnvoll. Polizei und Justiz müssen über technischen Sachverstand und modernste Ausstattung im digitalen Raum verfügen. Zudem müssen sie die Tragweite von Angriffen einschätzen und ernst nehmen können. Vorschläge, wie den Twitter- oder Instagram-Account zu löschen, dürfen nicht erfolgen. 

Es soll e-Courts für schnelle Verfahren geben

4. Strafanzeigen müssen einfach, online und anonymisiert gestellt werden können. In Zivilprozessen muss es für die Geschädigten möglich sein, das Verfahren auch ohne Nennung der privaten Anschrift zu betreiben, sondern derjenigen der beratenden Kanzlei oder NGO. Dies wird von Gerichten nach Angabe von Betroffenen nicht immer akzeptiert. Es ist aber von essentieller Bedeutung, da ansonsten der Täter über eine Akteneinsicht die Privatanschrift erfahren könnte. 

5. Das durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelte eigenmächtige Löschen durch die Plattformen ohne Verfahren ist nicht zielführend. Vereinfachte Onlineverfahren, sogenannte e-Courts, können eine Beschleunigung von Verfahren ermöglichen. Zeit ist bei solchen Vorfällen von enormer Bedeutung. Onlineverfahren können nicht nur die Justiz entlasten. Zeitnahe Urteile sorgen auch bei Tätern für eine nachhaltige Wirkung.

6. Polizei und Justiz müssen effektiv und schnell mit den Plattformen und NGOs zusammenarbeiten. NGOs wie zum Beispeil „Hate Aid“, „Hassmelden“ und „Ich bin hier“ sollen die Möglichkeit bekommen, den Staatsanwaltschaften digital Strafanzeigen zuzuleiten. Sie verfügen über die Expertise der Beweissicherung und können so  schnell die Staatsanwaltschaft unterstützen und Betroffenen helfen.

Es braucht einen starken Staat und verantwortungsvolle Plattformen

7. Plattformen wie Instagram tragen Verantwortung. Sie müssen ihre eigenen Regeln durchsetzen und dürfen orchestrierten Hass nicht hinnehmen. Sie müssen mehr Content-Moderatorinnen und -Moderatoren einsetzen, die gemeldete Inhalte prüfen. Des Weiteren sollten Plattformen veröffentlichen, wie viele Moderatorinnen und Moderatoren sie beschäftigen. Schulungen zu geschlechtsspezifischem Hass und Silencing müssen für sie verpflichtend sein.

Es gibt noch viel zu tun. Wir dürfen bei den Problemen im digitalen Raum nie vergessen, dass diese nicht unabhängig von der analogen Welt passieren. Unser Justizwesen muss dafür gewappnet sein. Wir brauchen einen starken und modernen Rechtsstaat, der Opfer auch im digitalen Raum schützen kann. Hier sind vor allem die Länder in der Pflicht nachzubessern. Forderungen nach schärferen Gesetzen oder die alleinige Adressierung der Plattformen greifen zu kurz, denn das Problem ist umfassend. Frauenhass und die Herabwürdigung von Frauen sitzen in unserer Gesellschaft noch tief. Gehen wir es an!

Dieser Gastbeitrag erschient zuerst im Tagesspiegel (online und print) zusammen mit Maren Jasper-Winter am 25. November 2020.

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