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Gastbeitrag

Category: Gastbeitrag

Gegen Hass im Netz: „Frauenhass und Herabwürdigung sitzen in unserer Gesellschaft tief“

Der jüngste, aufsehenerregende Vorfall passierte auf Instagram: Dank insbesondere der Berliner Influencerin Louisa Dellert und der feministischen Aktivistin Kristina Lunz, konnten wir miterleben, was Frauen regelmäßig ertragen müssen.

Im Netz werden sie mit Bedrohungen überhäuft – meist durch aufgestachelte Follower eines Nutzers. In diesem Fall von dem Comedian Hendrik Nitsch, besser bekannt als „Udo Bönstrup“, der sich vor einigen Tagen über ein Statement gegen sexistische Hassnachrichten lustig machte. Nur haben sich die betroffenen Frauen diesmal lautstark gewehrt.

Insbesondere bei Frauen, die sich öffentlich gegen Frauenfeindlichkeit aussprechen, wird häufig versucht, sie mundtot zu machen. Und dieser aktuelle Fall zeigt: Beim Thema digitale Gewalt ist noch viel zu tun. Hinweise von anderen Menschen, dass man sich nicht so darüber aufregen solle, tragen zu diesem sogenannten Silencing bei und verschlimmern die Gewalterfahrung. Zu viele Frauen ertragen diese digitale Gewalt. Das darf nicht sein.

Wussten Sie, dass 70 Prozent der Mädchen und jungen Frauen in Deutschland Bedrohungen, Beleidigungen und Diskriminierungen in sozialen Medien ausgesetzt sind? Das ergab eine Studie von Plan International unter 15- bis 24-Jährigen.

Weniger politisches Engagement wegen Bedrohungen und Beschimpfungen

Auch die neueste Studie der Initiative D21, „Digitales Leben““, kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen häufiger unter (oft sexualisierten) Belästigungen im Netz leiden. Frauen nehmen laut der Studie weniger die Möglichkeiten des gesellschaftlichen und politischen Engagements auf sozialen Medien wahr als Männer. 

Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) hat in ihren Analysen zur Kommunalpolitik herausgefunden, dass der Grund für ein geringeres Engagement in der Politik zu einem erheblichen Teil in den Bedrohungen und Beschimpfungen im digitalen Raum liege. Nach einer Auswertung des Guardian aus dem Jahr 2016 verstärken sich die Anfeindungen sogar noch, wenn ein Migrationshintergrund vorliegt.

Das sind erschreckende Befunde. Sie zeigen, dass Frauenfeindlichkeit noch weit verbreitet ist. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass dieser Hass von Menschen ausgeht, die auch in der analogen Welt agieren. Sie sind dort keine anderen Personen. Wir müssen allen Menschen einen sicheren – analogen wie digitalen – Raum bieten, in dem sie sich diskriminierungsfrei äußern können und damit auch, aber nicht nur, an demokratischen Diskursen teilnehmen können.

Sieben Vorschläge für einen sicheren digitalen Raum

Um einen sicheren digitalen Raum zu ermöglichen, müssen wir entschieden gegen digitale Gewalt vorgehen. Diese sieben Vorschläge sehen wir als wichtigen Anfang:

1. Zu Beginn steht Solidarität! Die braucht es nicht nur von Frauen. Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenproblem, sondern ein gesellschaftliches Problem, meist ein Männerproblem. Tätern muss das Gefühl genommen werden, dass sie Macht über ihr Opfer haben. Ihnen muss klargemacht werden, dass ihr Verhalten – ob strafbar oder nicht – von einer offenen Gesellschaft nicht toleriert wird.

2. Hate Speech ist Gewalterfahrung. Opfer brauchen besondere Betreuung. Auch und gerade bei Straf- oder Zivilrechtsverfahren. Anlaufstellen, bei denen sie vorab Hilfe bekommen können und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten, aber auch Maßnahmen zum persönlichen Schutz informiert werden können, sind essenziell. Es braucht mehr von diesen Anlaufstellen. Bei schweren Ehrverletzungen sollte den Opfern zudem ein „Opferanwalt“ und eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite gestellt werden. 

3. Straftaten im Netz müssen besser geahndet werden durch spezialisierte Kräfte in Polizei und Justiz. Zentralstellen der Staatsanwaltschaft wie sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen schon eingerichtet wurden, sind hierfür sinnvoll. Polizei und Justiz müssen über technischen Sachverstand und modernste Ausstattung im digitalen Raum verfügen. Zudem müssen sie die Tragweite von Angriffen einschätzen und ernst nehmen können. Vorschläge, wie den Twitter- oder Instagram-Account zu löschen, dürfen nicht erfolgen. 

Es soll e-Courts für schnelle Verfahren geben

4. Strafanzeigen müssen einfach, online und anonymisiert gestellt werden können. In Zivilprozessen muss es für die Geschädigten möglich sein, das Verfahren auch ohne Nennung der privaten Anschrift zu betreiben, sondern derjenigen der beratenden Kanzlei oder NGO. Dies wird von Gerichten nach Angabe von Betroffenen nicht immer akzeptiert. Es ist aber von essentieller Bedeutung, da ansonsten der Täter über eine Akteneinsicht die Privatanschrift erfahren könnte. 

5. Das durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelte eigenmächtige Löschen durch die Plattformen ohne Verfahren ist nicht zielführend. Vereinfachte Onlineverfahren, sogenannte e-Courts, können eine Beschleunigung von Verfahren ermöglichen. Zeit ist bei solchen Vorfällen von enormer Bedeutung. Onlineverfahren können nicht nur die Justiz entlasten. Zeitnahe Urteile sorgen auch bei Tätern für eine nachhaltige Wirkung.

6. Polizei und Justiz müssen effektiv und schnell mit den Plattformen und NGOs zusammenarbeiten. NGOs wie zum Beispeil „Hate Aid“, „Hassmelden“ und „Ich bin hier“ sollen die Möglichkeit bekommen, den Staatsanwaltschaften digital Strafanzeigen zuzuleiten. Sie verfügen über die Expertise der Beweissicherung und können so  schnell die Staatsanwaltschaft unterstützen und Betroffenen helfen.

Es braucht einen starken Staat und verantwortungsvolle Plattformen

7. Plattformen wie Instagram tragen Verantwortung. Sie müssen ihre eigenen Regeln durchsetzen und dürfen orchestrierten Hass nicht hinnehmen. Sie müssen mehr Content-Moderatorinnen und -Moderatoren einsetzen, die gemeldete Inhalte prüfen. Des Weiteren sollten Plattformen veröffentlichen, wie viele Moderatorinnen und Moderatoren sie beschäftigen. Schulungen zu geschlechtsspezifischem Hass und Silencing müssen für sie verpflichtend sein.

Es gibt noch viel zu tun. Wir dürfen bei den Problemen im digitalen Raum nie vergessen, dass diese nicht unabhängig von der analogen Welt passieren. Unser Justizwesen muss dafür gewappnet sein. Wir brauchen einen starken und modernen Rechtsstaat, der Opfer auch im digitalen Raum schützen kann. Hier sind vor allem die Länder in der Pflicht nachzubessern. Forderungen nach schärferen Gesetzen oder die alleinige Adressierung der Plattformen greifen zu kurz, denn das Problem ist umfassend. Frauenhass und die Herabwürdigung von Frauen sitzen in unserer Gesellschaft noch tief. Gehen wir es an!

Dieser Gastbeitrag erschient zuerst im Tagesspiegel (online und print) zusammen mit Maren Jasper-Winter am 25. November 2020.

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Tracking-App: Was in der Debatte bisher fehlt

In der Diskussion um eine Tracking-App zur Rückverfolgung von Kontakten geht es um Privatsphäre und IT-Sicherheit. Dabei müsste eigentlich der Mensch im Zentrum stehen, fordern Christin Schäfer von acs plus und Ann Cathrin Riedel von LOAD. Hilft die Information auf diesem Weg? Was sind die Folgen für den Einzelnen?

Bisher fokussiert sich die Diskussion zur Ausgestaltung einer möglichen App zur Rückverfolgung von Kontakten auf Datenschutz und IT-Sicherheit. So wichtig diese Aspekte sind, wird damit ein Kernelement des Systems vergessen: der Mensch. Ganz unabhängig von der Maßnahme, muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Nehmen wir an, eine App kann die notwendigen Anforderungen an Datenschutz, Privatsphäre und IT-Sicherheit erfüllen, dann lautet eine wesentliche Ausgestaltungsfrage: wie kommuniziert die Corona-App mit den Menschen? Wie wird das Ergebnis konkret mitgeteilt? Ein mögliches Infektionsrisiko mittels einer App zu berechnen ist das eine. Das Ergebnis dieser Berechnungen mitzuteilen, ist etwas ganz anderes. Gesundheit und Wohlergehen hat auch eine psychische Komponente, die bei der Ausgestaltung des Gesamtsystems rund um eine Maßnahme nicht vergessen werden darf.

Eine wesentliche Frage beim Design, nicht nur einer App lautet: wie geht der Empfänger oder die Empfängerin mit einer solchen, kritischen Nachricht um? Insbesondere, wenn diese im Wirrwarr von allen andere möglichen Push-Mitteilungen auf dem Smartphone erscheint; zwischen WhatsApp-Nachrichten, den neuesten „Breaking News“ und der Erinnerung an einen Termin.

„Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer, wir haben bei Ihnen ein Covid-19 Risiko von 69% ermittelt. Freundliche Grüße, Ihr App-Anbieter.“ Unpersönlicher und weniger empathisch können schlechte Nachrichten nicht überbracht werden.

Was wissen wir über die Vermittlung dieser Art von Nachricht zum Beispiel aus dem Bereich der Krebsvorsorge? Ein Infekt mit Corona ist zum Glück kein Todesurteil. Aber für einige Personengruppen kommt es einem solchen schon erschreckend nahe. Wer älter, geschwächt und vielleicht zeitlebens mit Lungenproblemen gestraft ist, weiß, was die Stunde geschlagen hat. Zudem: nur wenige Menschen können mit Wahrscheinlichkeiten umgehen. Fragen Sie sich doch mal selber: bei einer Regenwahrscheinlichkeit von 60% – nehmen Sie den Regenschirm mit oder lassen Sie ihn zuhause? Ist ein „Risk Score“, dessen Ableitung unklar ist, eine kluge Wahl in der Mitteilung an den Nutzer der App? Werden sich nicht viele vor allem verunsichert fühlen?

Eine persönliche Ansprache bei der Meldung ist außerdem nicht möglich – soll die App doch anonym nutzbar sein. Wie sicher kann sich der Nutzer oder die Nutzerin sein, dass hier nicht ein Fehler passierte? Dass eigentlich eine andere Person diese Mitteilung bekommen sollte? Solch fehlgeleitete Informationen sind nicht auszuschließen. Vor allem dann nicht, wenn eine App neu ist und nicht ausreichend getestet wurde.

Quarantäne muss man sich leisten können

Der gesamte Budenzauber mit allen hingenommenen Einschränkungen der Privatsphäre, so freiwillig sie auch sein mögen, bringt nichts, wenn sich zu wenige beteiligen und insbesondere wenn das Ergebnis der App zu nichts führt. An Nachrichten zu potentiellen Infizierungen müssen sich vielfältige und personalisierte Maßnahmen anschließen.

An die Benachrichtigung muss notwendig der zeitnahe und aufwandsarme Zugang zu Tests folgen. Hierzu sind die Testkapazitäten aufzubauen. Es muss geklärt werden, was passiert, wenn sich Alleinerziehende anstecken. Wer kümmert sich – auch in Phase des Wartens auf das Testergebnis – um die Kinder? Wie verfahren Familien, bei denen sich ein Elternteil angesteckt hat, aber die Wohnverhältnisse eine Separierung nicht zulassen? Die Benachrichtigten sehen sich schweren emotionalen Konflikten ausgesetzt. Die eigenen Kinder womöglich gefährden? Die eigenen Kinder Dritten überlassen? Wem? Wer zahlt? Wer organisiert? Es muss sichergestellt werden, dass man sich die Tests, Wartezeiten und Quarantäne auch leisten kann; nicht nur finanziell.

Es bedarf zudem einer gesonderten Regelung für den Umgang von Fehlzeiten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Gerade Personengruppen, die bei ihrer Arbeit viel reisen oder viel Publikumsverkehr ausgesetzt sind, werden häufiger im Covid-19-Alarm leben. Diese Alarme kommen überraschend und sind nicht planbar. Es ist davon auszugehen, dass sie zu signifikant erhöhten Fehltagen im Vergleich zu anderen Gruppen von Erwerbstätigen führen. Besonders hart betroffen sind zudem Solo-Selbständige, deren Verdienstausfälle existenziell bedrohlich sein können.

Die gesamte Gesellschaft muss sehr schnell lernen, flexibel und positiv mit kurzfristigen Absagen von Terminen umzugehen. Handwerker sagen am Morgen wegen eines Covid-19 Alarms ab. Die Wartungsarbeiten an einer Maschine müssen kurzfristig verschoben werden. Der Friseurtermin entfällt. Die Reihe ist definitiv nicht abschließend.

Der Zugang zu Lebenschancen darf nicht von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig sein

Gut aufgesetzt kann eine Corona-App eine Maßnahme für die Überwindung der Krise sein. 79% der Deutschen besitzen ein Smartphone und haben damit die Chance, eine solche App zu nutzen. Der Zugang zu einer Corona-App darf jedoch nicht von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig sein. Allen Bürgern und Bürgerinnen sollte es möglich sein zu partizipieren, Meldungen zu einer möglichen Infektion zu erhalten, um daraufhin geeignete Maßnahmen – Lebenschancen – zu ergreifen und wahrzunehmen.

Dies bedeutet, dass ein Smartphone und ein Internetvertrag zur Grundversorgung eines jeden Einzelnen gehören müsste. Es gilt vorab zu klären, welche Möglichkeiten Smartphone Besitzer:innen haben, deren Gerät nicht die notwendige Bluetooth LE oder GPS-Technologie hat oder auf einem älteren Betriebssystem läuft, das die App nicht unterstützt. Was ist mit denjenigen Mitbürgern und Mitbürgerinnen, die noch zu jung für ein eigenes Smartphone sind, oder allen, die die Benutzung überfordert? Wie inkludieren wir Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen? Welche Möglichkeit der Teilhabe erhalten ausländische Touristen und Geschäftsreisende?

Europäische Herausforderungen

Die Bedrohung durch das Coronavirus besteht weltweit. Kein Nationalstaat, keine Region wird im Alleingang in der Lage sein, sein Gebiet zu schützen. Wie bei jeder Maßnahme bedarf es der Absprache mit Nachbarn und Partnern, damit die Wirksamkeit sich einstellen kann. Dies gilt auch und insbesondere für eine datengetriebene Technologie, wie eine Corona-App. Es wird eine Anwendung für ganz Europa, besser sogar die ganze Welt benötigt, die einheitliche Standards für Daten und Austauschprotokolle verwendet. Dagegen können Berechnungsmethodiken, etwa für Abstand und Risiko, länderspezifisch als Service angeboten werden. Unsere Aufgabe besteht darin, ein System aufzusetzen, dass eben nicht nur für deutsche Bürgern und Bürgerinnen Mehrwert liefert, sondern auch die Bürger und Bürgerinnen in Staaten schützt und ermächtigt, deren Gesellschaft weniger demokratisch und weniger rechtsstaatlich ist. Wir dürfen autokratischen Regimen keinen Corona-App-Standard präsentieren, der es den Staatschefs leicht macht, ihr Volk zu überwachen und zu drangsalieren.

Es geht nicht um Verhinderung, sondern Ermöglichung

Für all diese beschriebenen Herausforderungen haben wir heute noch keine Lösungen. Vor allem, weil wir noch nicht nach ihnen gesucht haben.

Es geht uns nicht darum, eine sinnvolle Corona-App-Lösung zu verhindern, sondern vielmehr, sie herbeizuführen. Zunächst ist dafür aber der Nachweis zu erbringen, dass eine digitalisierte und automatisierte Kontaktverfolgung helfen kann, die Infektionszahlen signifikant zu senken. Dann sind die weiteren Designdetails zu klären. Wie die Ausführungen verdeutlichten, kann eine kurzfristig und schnell aufgesetzte App die in sie gesetzten Erwartungen nur verfehlen. Daher plädieren wir dafür, ein solches datengetriebenes System zur Information über einen potenziellen Infekt sauber, durchdacht und im Verbund mit einem abgestimmten Maßnahmenpaket  zu entwickeln, welches uns auf dem langen Weg zurück in eine Normalität, wie sie vor Corona-Zeiten bestand, begleitet.

Christin Schäfer ist Gründerin und Geschäftsführerin der Berliner Data Science Boutique „acs plus“. Die studierte Statistikerin war Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung. Ann Cathrin Riedel ist Vorsitzende von LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI am 8. April 2020.

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Der Cyberkrieg hat längst begonnen

Durch die gezielte Tötung Qassem Soleimanis, dem Kommandeur der iranischen Quds-Einheit, ist das Risiko einer militärischen Eskalation im Konflikt zwischen den USA und Iran gestiegen. Die zentrale Rolle des getöteten Generals in der iranischen Regionalpolitik zwingt die iranische Führung zu einer Antwort. Untätigkeit in dieser Frage käme gerade wegen der vom iranischen Regime in den vergangenen Jahren betriebenen Stilisierung Soleimanis zur Lichtgestalt einem Gesichtsverlust gleich.

Andererseits weiß die iranische Führung spätestens jetzt, welch weitreichende Konsequenzen ihre militärischen Provokationen haben können. Der Tod Soleimanis war eine direkte Folge monatelanger Raketenangriffe pro-iranischer Milizen auf US-Militärstützpunkte in Irak, bei denen am 27. Dezember erstmals ein US-Bürger getötet wurde.

Iran und USA befinden sich bereits seit Jahren in einem Cyberkonflikt

Vor dem Hintergrund der potenziellen Folgen weiterer Anschläge auf US-amerikanische Militärstellungen — Präsident Donald Trump droht bereits mit US-Angriffen auf 52 ausgesuchte iranische Ziele — könnte sich die Islamische Republik auf aus ihrer Sicht weniger provokante Optionen einlassen. Als Alternative zu direkten Militärschlägen auf US-Ziele ist eine Hinwendung zu Cyberattacken plausibel. Ohnehin ist der Konflikt zwischen den USA und Iran bereits jetzt auch ein Cyberkrieg, in dem beide Seiten die digitale Infrastruktur des Gegners ins Visier nehmen.

So wurde im Juni 2019 bekannt, dass Trump als Reaktion auf den Abschuss einer US-Drohne einen Cyberangriff auf eine iranische Geheimdiensteinheit autorisierte. Die Geheimdiensteinheit wiederum plante ihrerseits Attacken auf Öltanker im Persischen Golf. Zur Erinnerung: Bereits unter George W. Bush und Barack Obama setzten die USA auf eine millionenschwere Cyber-Sabotageaktion gegen das iranische Atomprogramm, in deren Zuge der Computerwurm „Stuxnet“ die iranische Urananreicherung erheblich behinderte.

Iran hackte Casino-Unternehmen

Auch das iranische Regime hat in der Vergangenheit verschiedene Cyberangriffe gegen die USA und seine Verbündeten durchgeführt. So starteten iranische Hacker 2014 eine Attacke auf das Casino-Unternehmen des irankritischen US-Milliardärs Sheldon Adelson. Auch US-Verbündete sind bereits zur Zielscheibe iranischer Sabotageaktionen geworden. Nach Saudi-Arabien, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten könnten sich diese Aktionen nach der Tötung Soleimanis nun auch auf europäische US-Verbündete ausweiten.

Das iranische Außenministerium hat bereits den Geschäftsträger der deutschen Botschaft in Teheran wegen kritischer Äußerungen einbestellt. Die jüngste Ankündigung der iranischen Regierung, sich in einem weiteren Schritt von Verpflichtungen aus dem Atomabkommen (JCPOA) zurückzuziehen, deutet auf das iranische Kalkül hin, weiterhin Druck auf Europa auszuüben.

Deutschland muss bei IT-Sicherheit aufrüsten

Die aktuelle Bedrohungslage kann sich auch auf Deutschland auswirken, wenngleich sie momentan nicht akut ist. Das zeigt umso deutlicher, wie dringend notwendig es ist, dass Deutschland beim Thema IT-Sicherheit aufrüstet. In den USA warnte man schon mehrfach vor möglichen Cyberangriffen durch iranische Hacker auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) — auch deutsche KRITIS kann ein interessantes Ziel sein.

Es ist daher Zeit, dass die Bundesregierung das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet, das deutlich höhere Sicherheitsanforderungen an Kritische Infrastrukturen stellt, diese umfassender definiert, „Infrastrukturen im besonderen öffentlichen Interesse“ hinzufügt und BSI-zertifizierte Mindeststandards für Hardware definiert. Ebenso wichtig sind die drastisch höheren Geldbußen und weiteren Befugnisse des BSI. Für eine wirkliche Durchsetzung von IT-Sicherheit und Vertrauen brauchen wir aber ein vom Bundesinnenministerium unabhängiges BSI.

Konsequent auf defensive Cyberabwehrstrategie setzen

Hackergruppen aus Iran nutzten bereits mehrfach Sicherheitslücken, unter anderem in Microsoft Office, um die USA und ihre Alliierten auszuspionieren. Auch jetzt müssen die USA und ihre Bündnispartner mit Spionageattacken, Datendiebstahl, Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS) und den bereits erwähnten Angriffen auf Kritische Infrastrukturen und Desinformationskampagnen rechnen. Ansätze für Propaganda-Aktionen im Netz finden sich bereits. Sie laufen etwa unter dem Hashtag „#hardrevenge“ und können auch für Amerikaner und Amerikanerinnen, Israelis und Israelinnen, Juden und Jüdinnen, sowie Exil-Iranerinnen und -Iraner hier in Deutschland gefährlich werden, wenn Regime-Anhänger hierzulande Anschläge verüben. Es sei an dieser Stelle an das Mykonos-Attentat in Berlin von 1992 erinnert.

Die sich überschlagenden Ereignisse im Nahen und Mittleren Osten, angetrieben vom USA-Iran-Konflikt, verdeutlichen nochmals die Dringlichkeit, mit der sich Deutschland mit der Bedrohung durch Cyberangriffe beschäftigen sollte. Dabei sollten wir ausdrücklich nicht sogenannte „Hackbacks“ in Betracht ziehen, sondern konsequent auf eine defensive Cyberabwehrstrategie setzen. Zudem sollte die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel der Diplomatie einsetzen, um Iran von Vergeltungsschlägen aller Art abzubringen. Auch von Cyberangriffen.

Dieser Artikel erschien zusammen mit dem Politikwissenschaftler und Experten für US-Außenpolitik, Dr. Payam Ghalehdar, am 7. Januar 2020 als Gastbeitrag im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI

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Kein „Wilder Westen“. Freiheit und Verantwortung im Internet

Das Internet ist ein Versprechen von Freiheit. Doch Freiheit funktioniert nicht ohne Verantwortung. Das Internet war noch nie Wilder Westen – ein Raum, in dem keine Gesetze, keine Regulierung gegriffen hätten. Dieses Internet existierte und existiert auch heute nicht im luftleeren Raum, sondern funktioniert nur durch Server und Übertragungsmittel, die auf staatlichem Territorium stehen und damit örtlichen Gesetzen unterliegen. Natürlich müssen Gesetze für das digitale Zeitalter angepasst werden, manche auch neu geschaffen werden, wenn erkannt wird, dass neue Möglichkeiten zum Nachteil der Gesellschaft genutzt werden. Grundlage hierfür sollten immer die Werte und Prinzipien sein, die wir bereits in der analogen Welt als unseren Maßstab ansetzen. Gute Regulierung, Verantwortung, für das Internet kann nur gelingen, wenn wir es als das betrachten, was es ist: ein weltweiter Verbund von Rechnernetzwerken. Leider schauen wir zu häufig ausschließlich auf Plattformen, die im Internet existieren und versuchen diese zu regulieren, als wären sie “das Internet”. Freilich tragen Plattformen Verantwortung und gehören reguliert. Aber die Regulierung der Plattformen darf eben nicht außer Acht lassen, dass das Internet weit mehr ist als diese.

Um über Freiheit und Verantwortung im Netz zu sprechen, möchte ich das Internet verlassen und den Blick auf die gesamte digitalisierte oder noch zu digitalisierende Welt richten. Uns begegnet hier zunehmend die Frage: Wie wollen wir im Zeitalter der Digitalisierung leben? Selbst Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte an die Besucher des Evangelischen Kirchentags 2019, dass sie sich intensiver mit dieser Fragestellung auseinandersetzen und sich einbringen sollen. Die Digitalisierung stellt uns nicht vor gänzlich neue ethische Fragen. Sie stellt uns aber vor die wichtige Aufgabe, unsere Prinzipien und Wertvorstellungen mit in die digitale Welt zu nehmen und auf diese zu übertragen. Dass das nicht immer leicht ist und uns teilweise vor enorme Herausforderungen, aber auch Chancen stellt, ist nicht überraschend. 

Im Fokus dieser digitalisierten Welt stehen algorithmische Entscheidungssysteme, die häufig hochtrabend als Entscheidungen einer Künstlichen Intelligenz dargestellt werden, es aber selten sind. Wir diskutieren sehr viel darüber, was ein autonom fahrendes Auto dürfen soll und was nicht; setzen sogar – richtigerweise – eine Ethik-Kommission ein, die dem Gesetzgeber Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung geben soll und dies auch tat. Es wurde eine Datenethikkommission eingesetzt, die die Bundesregierung zum ethischen Umgang mit Daten berät und eine High-Level Expert Group der Europäischen Kommission, die ethische Rahmenbedingungen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz bereits veröffentlichte. Wir diskutieren – völlig zu recht – inwieweit Algorithmen darüber entscheiden dürfen sollen, ob jemand ins Gefängnis kommt oder nicht. Ob Algorithmen besser und neutraler entscheiden, als Richter es können, oder ob sie nicht doch Vorurteile reproduzieren. Die Tendenz dieser Diskussionen ist meistens klar: Gerade schwerwiegende Entscheidungen, die Grundrechte oder das (weitere) Leben beeinträchtigen können, sollten möglichst abschließend von Menschen getroffen werden. 

Bei algorithmischen Systemen, bei denen wir heute sagen, dass wir sie nutzen wollen, um zum Beispiel eine weitere Grundlage für menschliche Entscheidungen zu haben, sprechen wir intensiv über Probleme durch einen Bias, also einer Verzerrung, über Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Qualität von Daten, mit denen dieses System trainiert oder schließlich gefüttert wird. Auch hier geht die Tendenz in die Richtung, dass wir als Gesellschaft Entscheidungen, die algorithmische Systeme für uns treffen, unbedingt nachvollziehen können müssen. So können wir sie nicht nur verstehen, sondern auch an entsprechenden Stellen Beschwerde einlegen, sodass automatisierte Entscheidungen von Menschen überprüft werden. Es geht hier um nichts weniger als den Schutz von Grund- und Bürgerrechten.

Verengen wir wieder unseren Blick und schauen auf das Internet, stellt sich nun die Frage, warum wir hier nicht mit der gleichen Vorsicht und Gewissenhaftigkeit vorgehen. Betrachten wir zum Beispiel auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Ja, Uploadfilter stehen nicht im Gesetzestext. Das tut aber wenig zur Sache, wenn klar ist, dass nur durch technische Hilfsmittel, durch Algorithmen, im Volksmund eben auch Uploadfilter genannt, Gesetze umgesetzt werden können. Da helfen keine nationalen Alleingänge, die Uploadfilter verbieten und Pauschallizenzen verpflichtend machen wollen. Uploadfilter sind nichts anderes als algorithmische Systeme, die abgleichen, ob für urheberrechtlich geschütztes Material, das auf eine Plattform hochgeladen wird, eine Lizenz vorhanden ist, oder ob eine der zahlreichen urheberrechtlichen Schranken greift. So zum Beispiel eine für Satire oder eine Parodie. Dass Technologie dies heute überhaupt leisten kann, wird von allen Experten stark bezweifelt. 

Nun könnte man sagen, es kann auch hier Beschwerdestellen geben, sodass ein Mensch die Entscheidung des Uploadfilters überprüfen muss. Das ist richtig. Bei der Menge an Material, das auf Plattformen hochgeladen wird – alleine auf YouTube sind es 400 Stunden pro Minute(!) – bei der Vielzahl an Sprachen, Dialekten, Slang, Insider-Witzen und sonstigen Informationen, die zur Einordnung – sei es durch Mensch oder Algorithmus – notwendig sind, ein schier unmögliches Unterfangen. Es würde nicht nur auf eine unermessliche Summe an algorithmischen Fehlentscheidungen hinauslaufen, sondern auch auf eine durch den Menschen. Von der zeitlichen Verzögerung bis zu einer Entscheidung und damit rechtmäßigen Publikation eines Beitrags auf einer Plattform, ganz zu schweigen.

Wo blieb und wo bleibt bei der Diskussion über das Internet und Plattformen, die Debatte um die Auslagerung Grundrechte betreffender Entscheidungen an algorithmische Systeme? Wir führten sie nicht und das, obwohl das Thema Ethik, die Frage nach dem guten Leben im digitalen Raum, gerade bei so vielen politischen Institutionen auf der Prioritätenliste steht. Algorithmische Entscheidungen, die die Freiheit von so vielen – hier im Speziellen die Meinungs- und Informationsfreiheit – einschränken, dürfen wir nicht zulassen. Der Erhalt und der Schutz von Urheberrechten im digitalen Raum ist wichtig und notwendig. Doch noch wichtiger ist der Erhalt von Bürgerrechten. Die Abwägung zwischen Rechtsgütern ist nichts für Algorithmen, sondern für Menschen mit entsprechender Ausbildung und Legitimation. Und auch, wenn wir Technik einsetzen dürfen, um Rechte bestmöglich zu schützen, dürfen wir algorithmischen Systemen und privatwirtschaftlichen Beschwerdestellen nicht Aufgaben übergeben, über die wir in der analogen Welt Gerichte urteilen lassen, gerade weil Sachverhalte häufig komplexer sind als eine Abfolge von Einsen und Nullen. 

Wie viel uns daran liegt, die europäischen Werte zu erhalten und zu verteidigen, zeigt sich besonders hier, im Internet. 

 

Dieser Beitrag erschien zu erst in der Politik & Kultur (Ausgabe 9/2019) des Deutschen Kulturrats.

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