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EU-Urheberrechtsreform

Tag: EU-Urheberrechtsreform

“Bildung und Digitalpolitik: Wo bleibt die Zivilgesellschaft?” – Vortrag beim 14. For..Net Symposium an der Uni Passau

Am 28. April 2019 hielt ich auf Einladung von Prof. Dirk Heckmann beim 14. For..Net Symposium an der Uni Passau einen Vortrag über die Bedeutung der Zivilgesellschaft beim Thema Digitalpolitik. Der Vortrag kann unten angesehen oder nachgelesen werden.

 

Bildung und Digitalpolitik. Wo bleibt die Zivilgesellschaft?

Es war kurz vor Weihnachten 2015 – ein halbes Jahr nachdem es passierte. Wir sahen uns das erste Mal seit dem. Meine Mutter holte mich am Busbahnhof in Hamburg ab. Ich stieg zu ihr ins Auto. Wir fuhren keine zwei Minuten, da sagte sie ziemlich entsetzt: “Und Du bist jetzt in einer Partei?”. Ich glaube, das war das bisher einzige Mal, dass ich sie wirklich mit etwas geschockt habe. “Ja, Mama.“, sagte ich, „Die SPD, die Vorratsdatenspeicherung. Es ist einfach so passiert. Ich musste was tun.” Ich versuchte ihr das Problem mit der Vorratsdatenspeicherung zu erklären, dass unsere Bürgerrechte immer weiter eingeschränkt werden und dass uns immer mehr Überwachung droht. Sie sagte daraufhin was so viele sagen: Aber das ist doch alles nicht so schlimm. Ich hab doch nichts zu verbergen!

Wenn wir über digitale Bildung und digitale Haltung sprechen, dann müssen wir auch über Werte sprechen. Doch was sind eigentlich unsere Werte? Jeder spricht von ihnen, jeder nickt, wenn wir uns auf “unsere “Werte” berufen, aber ich wette, jeder hier würde andere nennen, wenn ich eine Umfrage mache Stimmts? Wir hätten mit Sicherheit sehr viele Überschneidungen, aber ich gehe auch felsenfest davon aus, dass wir über so einige diskutieren müssten, ob sie wirklich zu “unseren Werten” dazu gehören. 

Ich bin der Meinung, dass die Essenz unserer Werte in unserem Grundgesetz zu finden ist. Und ich bin auch der Meinung, dass die Digitalisierung uns die Möglichkeit gibt, zu reflektieren, wie sehr wir unsere Werte leben: Spiegelt ein Algorithmus Alltagsdiskriminierungen wider, denen wir uns vorher so nicht bewusst waren? Wie anstrengend ist Meinungsfreiheit eigentlich und wo beginnt der feine Unterschied zwischen Meinung und rechtswidriger Äußerung? Wie weit sollte ich die Freiheit Einzelner einschränken um eventuelle Sicherheit für alle zu gewährleisten?

Ich möchte heute über zwei Werte sprechen, die meiner Meinung nach durch die Digitalisierung, gerade auch in liberalen Demokratien, unter Druck stehen: Freiheit und Privatheit. Diese Werte sind so essentiell, aber auch so selbstverständlich geworden, dass ich glaube, dass wir uns ihnen dringend wieder bewusst werden müssen. 

Was passiert, wenn wir unsere Werte, unsere Freiheit, als gegeben ansehen und vermeintlich nichts für deren Erhalt tun müssen, sehen wir heute zur Genüge: Brexit, Uploadfilter für Urheberrechte und terroristische Inhalte, Staatstrojaner, NetzDG, Überwachungskameras mit Gesichtserkennung, die Speicherung von biometrischen Daten auf Ausweisdokumenten und in Datenbanken, Fluggastdatenspeicherung, der  Zusammenschluss von Datenbanken von Polizei und Migrationsbehörden und noch Vieles mehr.

Wo bleibt die Zivilgesellschaft? Diese Frage soll ich heute beantworten. Bei den Uploadfiltern hat sich eine gewaltige Bewegung gebildet, wenn auch erst recht spät. Die enorme Mobilisierung seit Anfang diesen Jahres verdanken wir vornehmlich YouTubern, die junge Menschen darüber informiert haben, was zu erwarten ist, wenn die EU-Urheberrechtsreform in der Form in der sie nun auch beschlossen wurde, durch kommt. Aber auch wenn ich in den vergangenen Monaten immer wieder betonen musste, dass nicht nur die “Generation YouTube” gegen die Reform protestierte, sondern auch Ältere – ich gehöre mittlerweile auch dazu – und vor allem Expertinnen und Experten aus diversen Fachgebieten, dann muss ich aber auch sagen, dass ich auf der Demo in Berlin doch hauptsächlich besagte “Generation YouTube” sah. 

Wo waren die anderen?

Von 2007 bis 2014 hatten die Freiheit statt Angst Demos großen Zulauf. Von ein paar tausend bis mehrere zehntausend Menschen demonstrierten in den Jahren für Datenschutz und gegen staatliche Überwachung. Nicht die „Generation YouTube“, denn die gab es da noch gar nicht, sondern ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Der AK Vorrat und der AK Zensur, Lobbycontrol, Pro Asyl, die Verbraucherzentrale, Reporter ohne Grenzen, Verdi, IG Metall, die AIDS-Hilfe, die katholische Junge Gemeinde, um nur einige wenige zu nennen. 

Und heute? Auch bei der EU-Urheberrechtsreform gab es ein breites Bündnis, aber nicht so breit und nicht so tiefgreifend auf die Verteidigung unserer Grundwerte bedacht, wie ich es mir gewünscht hätte und wie es notwendig gewesen wäre. 

Heute wird stattdessen leider viel zu häufig auf die europäische Datenschutzgrundverordnung geschimpft. Gegen Polizeigesetze, die auch einen Staatstrojaner beinhalten wird nur in wenigen Bundesländern groß demonstriert, in vielen anderen werden sie dahin genommen, fast unbemerkt. Das neue IT-Sicherheitsgesetz, das dem Gesetzgeber erlauben soll, Verdächtige zu Herausgabe von Passwörtern zu zwingen, bekommt bei weitem nicht den Aufschrei, den es verdiente. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Uploadfilter wird bei klassischen YouTube-Videos erkannt, nicht aber bei der schwammigen Bezeichnung von “Terror”. Gesichtserkennung von staatlicher Seite findet immer häufiger statt. In Berlin am Südkreuz, an Grenzübergängen im Flughafen – wo die Daten landen und vielleicht verknüpft werden, wissen wir nicht. Oder vielleicht wüssten wir es, wenn wir uns irgendwo informierten, oder mal nachfragen. Aber wo? Und könnten uns die Beamtinnen und Beamten überhaupt darüber Auskunft geben? 

Es interessiert uns nicht. Oder zu wenig. Wir sind bei vielen Sachen zu bequem und ich nehme mich da nicht aus.  Zusammengewürfelte Datenbanken mit unsauberen Daten, die zum Verlust der Akkreditierung eines Journalisten beim G20 Gipfel in Hamburg führten, führten hauptsächlich zu Empörungen in der Bürgerrechtsszene. Datenmissbrauch durch die Polizei, wo Daten für private Zwecke missbraucht wurden, ja sogar der Datenmisabrauch durch rechte Polizeibeamte, die ihre Zugänge zur Datenbank nutzen, um Drohbriefe an Linke und Autonome zu schreiben, wie kürzlich in Berlin, führen nur zu einem Schulterzucken. Wenn überhaupt. Selbst, und das ist das Schlimmste, bei der Polizei, die sich laut Berliner Datenschutzbeauftragten nur wenig kooperativ verhält.

Katharina Nocun hat es wunderbar in ihrem Buch “Die Daten die ich rief” beschrieben. Ich zitiere: “Datenschutz stellt in einer vernetzten Welt eine der zentralen Machtfragen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag. Zugegeben, das Wort ‘Datenschutz’ verströmt den Charme eines Einwohnermeldeamtes. Es klingt nach Bürokratie und eilig durchgewunkenen Geschäftsbedingungen, deren erster Absatz einen dank feinstem Juristendeutsch bereits zu Tode langweilt. Das bekomme ich bei Diskussionen häufig zu spüren. Während das ehrenamtliche Engagement für Umweltschutz von den meisten Leuten als wichtiger gesellschaftlicher  Beitrag angesehen wird, leitet das Thema Datenschutz meist eine mehr oder minder turbulente Grundsatzdiskussion ein. Vielleicht kennen sie das ja auch. Immer häufiger begegnet mir dabei die Haltung ‘Ich habe nichts zu verbergen’ oder ‘Da kann man eh´ nichts machen’. Auf Datenschützer bezogen heißt das wohl: ‘Du verschwendest deine Zeit.’ Es scheint ganz so, als würde das Schrumpfen des überwachungsfreien Raumes von vielen Menschen als Lauf der Dinge hingenommen werden, als einzig mögliche logische Folge der Digitalisierung.” Zitatende.

Datenschutz stellt eine der zentralen Machtfragen. Und sie wird heute gestellt. 

Beim Lesen dieser Passage und dem Vergleich mit dem Engagement für Umweltschutz stellte sich mir unweigerlich die Frage: Brauchen wir nicht auch eine “Friday’s for Future”-Bewegung für unsere Grundrechte? Für die Sicherstellung von Freiheit und Privatheit im digitalen Raum? Ebenso wie der Einsatz für das Klima JETZT notwendig ist, um eine lebenswerte Zukunft sicherzustellen, ist auch der Einsatz für Freiheit und Privatheit im digitalen Raum JETZT notwendig. 

Doch wie kommen wir zu so einer Bewegung? Ich fürchte, sie kommt wie “Friday’s for Future” erst dann zustande, wenn Menschen zu spüren bekommen, wie sehr sie ihrer Grundrechte beschnitten werden. Also viel zu spät. 

Wir haben daher nur die Chance so eine Bewegung schnellstmöglich anzuzetteln, indem wir viel intensiver auf die Bedeutung von unseren Werten, von Freiheit und Privatheit aufmerksam machen. Und das muss die Aufgabe zivilgesellschaftlicher Akteure sein. Doch wir dürfen nicht, wie schon beim Begriff „Werte“ so abstrakt von „Freiheit“ und „Privatheit“ sprechen, sondern wir müssen diesen Begriffen Leben einhauchen. Gerade auch in Bezug auf für den digitalen Raum. Doch das kann nicht die alleinige Aufgabe von digitalpolitischen Vereinen im weitesten Sinne sein. Dafür sind sie viel zu klein und viel zu wenig in der breiten Gesellschaft verankert. Das ist keine Kritik an ihnen, das ist meiner Meinung nach ein notwendiges Übel bei hochspezialisierten Interessensgruppen. 

Wenn wir über Bildung sprechen, dann denken wir immer an Schulen. Oder auch Universitäten. Ja, auch hier müssen wir dringend dafür Sorgen, dass nicht nur im Zusammenhang mit “digitalen Medien” über Werte wie Freiheit und Privatheit gesprochen wird. Aber Bildung und Aufklärung ist in diesem Punkt vor allem bei dem Großteil der Bevölkerung essentiell, der eben nicht mehr die Schulbank drückt oder in der Vorlesung sitzt. Wir müssen – gerade was den Umgang mit der Digitalisierung, aber eben auch was die Einschränkung von Freiheiten durch die Digitalisierung angeht, dringend die breite Masse erreichen. Die, die übrigens auch wählen darf und vor allem auch wählen geht. 

Um hier anzusetzen, müssen Akteure wie die Kirchen, Gewerkschaften, Stiftungen, Vereine und alle sonstigen Organisationen mehr über über das Grundlegende sprechen, das hinter dem steht, was sie tun. Denn sie handeln ja zumeist auf Basis unserer Werte. Ihr Handeln haucht unseren Werten leben ein. Und gerade diese Akteure müssen in einer sich digitalisierenden Welt dafür sorgen, dass auch dort unsere Werte, die Werte, die sie vertreten und für die sie stehen, erhalten bleiben. Und ich muss es hier nochmal ganz klar sagen: meiner Meinung nach, haben die Gewerkschaften wie Verdi und der DJV bei der Urheberrechtsreform versagt. als gesellschaftlicher Akteur und bei der expliziten Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder. 

Wo bleibt also die Zivilgesellschaft? Mein Glück ist ja, dass ich eigentlich gar nicht über diese teils nicht ganz greifbaren Konstrukte von Gewerkschaften, Vereinen und Stiftungen sprechen muss. Ich hab sie ja hier, die Zivilgesellschaft. Sie, ich, wir alle sind sie. Jede und jeder Einzelne hier im Raum Teil dieser Zivilgesellschaft und auch wir können Wertevermittlung und Haltung eigentlich ganz einfach in unseren Alltag einbauen.

Sprechen Sie häufiger in Ihrem Alltag über solche Themen. Gerade auch mit denjenigen, die sich eben nicht beruflich oder ehrenamtlich mit Netzpolitik oder IT-Recht beschäftigen. Das geht am Tisch beim Abendbrot, beim Sport, in der Bar mit Freunden, das Thema kann man sogar bei einem Date mal ansprechen – ist super um ein gemeinsames Wertefundament zu klären, glauben Sie mir – oder teilen Sie doch einfach mal Artikel dazu auf ihren Social Media Kanälen. Ich glaube nicht nur, dass es was bringt, ich verspreche ihnen auch, dass man so selber viel lernt und gerade auch über Twitter viele spannende Leute kennenlernen kann. 

Doch kommen wir zurück zu meiner Mutter. Die ist nämlich genau so zu einem großen Fan von Datenschutz geworden. Sie bekommt Nicht nur meine Kommentare zum Thema auf Facebook mit. Wir reden auch beim Frühstück ausgiebig über diese Themen, wenn ich bei ihr zu Besuch bin. Sie liest die Bücher zu Datenschutz, die ich mir kaufe und schimpft danach, was doch für ungeheuerliche Sachen passieren. “Sag ich ja Mama”, sag ich dann. “Gut, dass ihr was macht”, sagt sie dann. 

Bildung und Haltung basieren auf Werten. Eine aktive Zivilgesellschaft muss sich ihrer Werte wieder bewusst werden und sie verteidigen. Dazu gehört vor allem Bildung und Aufklärung abseits von Universität und Schule. Denn die Einschränkungen, die uns bedrohen, sind zu essentiell, als dass wir einfach darauf hoffen können, dass nachfolgende Generationen noch in einer freien Welt ohne extremste Überwachung leben werden.

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Urheberrechtsreform: „Ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit“

„Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“
So steht es unmissverständlich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Und doch sollen mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die vermutlich am 26. oder 27. März verabschiedet wird, vor allem aufgrund von Bestrebungen aus Deutschland und Frankreich, genau diese kommen. Wenn auch nicht explizit, ist doch mittlerweile auch dem Letzten klar, dass Artikel 13 – der jetzt Artikel 17 heißt – nichts anderes bedeuten wird. Selbst die Bundesjustizministerin Katarina Barley hat diese Erkenntnis zuletzt öffentlich eingestanden.

Die EU-Urheberrechtsreform ist ein Baustein eines wichtigen Projekts: ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt. Gerade wenn Europa ein Gegengewicht zu digitalen Unternehmen und Geschäftsmodellen aus den USA oder China werden möchte, ist diese Harmonisierung enorm wichtig. Doch die Artikel 11 (das Leistungsschutzrecht für Presseverleger) und Artikel 13 (Uploadfilter) sind nicht nur ein Hindernis für die digitale Zukunft Europas, sie sind auch ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit.

Die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gelten auch im digitalen Raum. Daran gibt es keinen Zweifel und sie gelten dort auch schon heute. Plattformen wie YouTube und Facebook fallen unter ein Haftungsprivileg. Das heißt, sie haften erst, wenn sie über diese Kenntnis erlangen und nicht handeln. Nach dem sogenannten Notice-and-Takedown-Verfahren müssen Plattformen, nachdem sie auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wurden, die entsprechenden Inhalte entfernen. Das funktionierte bislang gut. Plattformen haben in der Regel kein Interesse daran, dass Rechtsverletzungen auf ihren Plattformen stattfinden. YouTube hat daher zum Beispiel das ContentID-System entwickelt, mit dem Urheberrechtsverletzungen aufgespürt werden können und Urheberinnen und Urheber entscheiden können, ob sie eine Urheberrechtsverletzung zulassen möchten, oder eben nicht. Ebenso können sie zum Beispiel ihre Inhalte zur Nutzung freigeben, aber die Werbeeinnahmen, die mit ihrem urheberrechtlich geschützten Werk erzielt werden, für sich beanspruchen. Das funktioniert mehr oder weniger gut. Obwohl YouTube über 100 Millionen Dollar in die Entwicklung dieses Systems (das ja, auch filtert) gesteckt hat, funktioniert es bei Weitem nicht einwandfrei. So hat dieses System beispielsweise ein Video des bekannten deutschen Journalisten und YouTubers Herr Newstime von einer Demo gegen Artikel 13 nicht veröffentlicht, weil im Hintergrund Musik lief. Diese Musik ist natürlich urheberrechtlich geschützt, aber sie ist in dem Video nur Beiwerk gewesen – rechtlich also einwandfrei. Nur konnte das System dies nicht richtig erkennen. Womit wir beim Problem von Artikel 13 wären.

Mit der EU-Urheberrechtsreform sollen Plattformen die volle Haftung für Inhalte und damit auch für Urheberrechtsverletzungen tragen. Um dieser Haftung zu entgehen, sollen sie Lizenzen erwerben, sodass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin alles hochladen können, Urheberinnen und Urheber aber durch die Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Inhalte entlohnt werden. So weit so gut, denn natürlich sollen Urheberrechte nicht verletzt werden und natürlich sollen Urheberinnen und Urheber fair entlohnt werden. Nur stößt jetzt die Theorie auf die Praxis. Denn Lizenzen für alle urheberrechtlich geschützten Werke zu erwerben ist schier unmöglich. Zunächst, weil längst nicht alle Inhalte von den Urhebern lizensiert werden (dass Hollywood Lizenzen an YouTube vergibt, darf bezweifelt werden). Auch, weil wir jeden einzelnen privaten Upload lizenzieren müssten. Denn schließlich habe auch ich Urheberrechte auf meine Fotos, die ich bei Instagram hochlade.

Parodien auf Star Wars Videos, bei denen kurze Videosequenzen aus diesen Filmen gezeigt werden, wären so, obwohl ggf. vom Urheberrecht gedeckt, nicht mehr möglich. Denn Videoplattformen bräuchten umfassende Lizenzvereinbarung und müssten beim Upload das Video mit einem Uploadfilter scannen, um zu überprüfen, ob es für alle Inhalte eine Lizenz hat und das Video gegebenenfalls sperren, wenn für die Star Wars-Sequenz keine Lizenz vorliegt. Wer meint, dass Technologie heute oder in absehbarer Zeit so weit wäre, dass sie Parodien, Zitate oder andere, legale Verwendungen erkennen kann, der sei nochmal auf das Beispiel von Herr Newstime verwiesen. Weitere Beispiele sind dieses Video von Pinkstinks, diese Montage von Mario Barth und “Die Anstalt” oder das nicht Erkennen gemeinfreier Werke. Bei einem Upload von 400 Stunden Videomaterial pro Minute(!) alleine auf YouTube, würde schon ein einstelliger Fehlerquotient eines Filtersystems eine enorme Menge an fehlerhaften (Nicht-)Uploads verursachen.

Die EU-Urheberrechtsreform soll die Marktmacht von Google, Facebook und Co  brechen. Axel Voss (CDU), Berichterstatter für die Urheberrechtsrichtlinie, behauptet immer wieder, dass Plattformen wie YouTube ihre Marktmacht auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut hätten. Abgesehen davon, dass dafür eigentlich das Kartellrecht zuständig wäre, wird mit der Reform genau das Gegenteil erreicht. Die großen Konzerne sind die einzigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, ein System zu entwickeln, das die hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverstöße überprüft oder Lizenzen zu verhandeln und möglichst pauschal zu erwerben. Zwar gibt es Ausnahmen für Startups, diese greifen aber bereits ab einem Unternehmensalter von drei Jahren nicht mehr. Mit Sicherheit nicht der Zeitpunkt, bei dem ein Startup 100 Mio. Dollar übrig hat, um so ein System zu entwickeln. Außerdem entstünde bei der Überprüfung eine enorme Datenflut, die nicht nur dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber Sorge bereitet. Allen kleinen Plattformen wird also nichts anderes übrigen bleiben, als diese Technologie bei Anbietern einzukaufen, die sich deren Entwicklung leisten können: Google und Facebook.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist aber auch ein Versprechen von Freiheit. Diese, insbesondere die Meinungsfreiheit, wird aber durch die EU-Urheberrechtsreform in ihrer jetzigen Form enorm eingeschränkt. Das sieht auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye so. Wir brauchen ein Urheberrecht, das den Bedürfnissen der digitalen Welt gerecht wird und einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten schafft. Als LOAD rufen wir daher dringend dazu auf, Artikel 13 und auch Artikel 11 abzulehnen und am 23. März 2019 europaweit zu demonstrieren.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf #FreiheitDigital der Friedrich-Naumann-Stiftung.

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