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Urheberrechtsreform: „Ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit“

„Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“
So steht es unmissverständlich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Und doch sollen mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die vermutlich am 26. oder 27. März verabschiedet wird, vor allem aufgrund von Bestrebungen aus Deutschland und Frankreich, genau diese kommen. Wenn auch nicht explizit, ist doch mittlerweile auch dem Letzten klar, dass Artikel 13 – der jetzt Artikel 17 heißt – nichts anderes bedeuten wird. Selbst die Bundesjustizministerin Katarina Barley hat diese Erkenntnis zuletzt öffentlich eingestanden.

Die EU-Urheberrechtsreform ist ein Baustein eines wichtigen Projekts: ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt. Gerade wenn Europa ein Gegengewicht zu digitalen Unternehmen und Geschäftsmodellen aus den USA oder China werden möchte, ist diese Harmonisierung enorm wichtig. Doch die Artikel 11 (das Leistungsschutzrecht für Presseverleger) und Artikel 13 (Uploadfilter) sind nicht nur ein Hindernis für die digitale Zukunft Europas, sie sind auch ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit.

Die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gelten auch im digitalen Raum. Daran gibt es keinen Zweifel und sie gelten dort auch schon heute. Plattformen wie YouTube und Facebook fallen unter ein Haftungsprivileg. Das heißt, sie haften erst, wenn sie über diese Kenntnis erlangen und nicht handeln. Nach dem sogenannten Notice-and-Takedown-Verfahren müssen Plattformen, nachdem sie auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wurden, die entsprechenden Inhalte entfernen. Das funktionierte bislang gut. Plattformen haben in der Regel kein Interesse daran, dass Rechtsverletzungen auf ihren Plattformen stattfinden. YouTube hat daher zum Beispiel das ContentID-System entwickelt, mit dem Urheberrechtsverletzungen aufgespürt werden können und Urheberinnen und Urheber entscheiden können, ob sie eine Urheberrechtsverletzung zulassen möchten, oder eben nicht. Ebenso können sie zum Beispiel ihre Inhalte zur Nutzung freigeben, aber die Werbeeinnahmen, die mit ihrem urheberrechtlich geschützten Werk erzielt werden, für sich beanspruchen. Das funktioniert mehr oder weniger gut. Obwohl YouTube über 100 Millionen Dollar in die Entwicklung dieses Systems (das ja, auch filtert) gesteckt hat, funktioniert es bei Weitem nicht einwandfrei. So hat dieses System beispielsweise ein Video des bekannten deutschen Journalisten und YouTubers Herr Newstime von einer Demo gegen Artikel 13 nicht veröffentlicht, weil im Hintergrund Musik lief. Diese Musik ist natürlich urheberrechtlich geschützt, aber sie ist in dem Video nur Beiwerk gewesen – rechtlich also einwandfrei. Nur konnte das System dies nicht richtig erkennen. Womit wir beim Problem von Artikel 13 wären.

Mit der EU-Urheberrechtsreform sollen Plattformen die volle Haftung für Inhalte und damit auch für Urheberrechtsverletzungen tragen. Um dieser Haftung zu entgehen, sollen sie Lizenzen erwerben, sodass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin alles hochladen können, Urheberinnen und Urheber aber durch die Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Inhalte entlohnt werden. So weit so gut, denn natürlich sollen Urheberrechte nicht verletzt werden und natürlich sollen Urheberinnen und Urheber fair entlohnt werden. Nur stößt jetzt die Theorie auf die Praxis. Denn Lizenzen für alle urheberrechtlich geschützten Werke zu erwerben ist schier unmöglich. Zunächst, weil längst nicht alle Inhalte von den Urhebern lizensiert werden (dass Hollywood Lizenzen an YouTube vergibt, darf bezweifelt werden). Auch, weil wir jeden einzelnen privaten Upload lizenzieren müssten. Denn schließlich habe auch ich Urheberrechte auf meine Fotos, die ich bei Instagram hochlade.

Parodien auf Star Wars Videos, bei denen kurze Videosequenzen aus diesen Filmen gezeigt werden, wären so, obwohl ggf. vom Urheberrecht gedeckt, nicht mehr möglich. Denn Videoplattformen bräuchten umfassende Lizenzvereinbarung und müssten beim Upload das Video mit einem Uploadfilter scannen, um zu überprüfen, ob es für alle Inhalte eine Lizenz hat und das Video gegebenenfalls sperren, wenn für die Star Wars-Sequenz keine Lizenz vorliegt. Wer meint, dass Technologie heute oder in absehbarer Zeit so weit wäre, dass sie Parodien, Zitate oder andere, legale Verwendungen erkennen kann, der sei nochmal auf das Beispiel von Herr Newstime verwiesen. Weitere Beispiele sind dieses Video von Pinkstinks, diese Montage von Mario Barth und “Die Anstalt” oder das nicht Erkennen gemeinfreier Werke. Bei einem Upload von 400 Stunden Videomaterial pro Minute(!) alleine auf YouTube, würde schon ein einstelliger Fehlerquotient eines Filtersystems eine enorme Menge an fehlerhaften (Nicht-)Uploads verursachen.

Die EU-Urheberrechtsreform soll die Marktmacht von Google, Facebook und Co  brechen. Axel Voss (CDU), Berichterstatter für die Urheberrechtsrichtlinie, behauptet immer wieder, dass Plattformen wie YouTube ihre Marktmacht auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut hätten. Abgesehen davon, dass dafür eigentlich das Kartellrecht zuständig wäre, wird mit der Reform genau das Gegenteil erreicht. Die großen Konzerne sind die einzigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, ein System zu entwickeln, das die hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverstöße überprüft oder Lizenzen zu verhandeln und möglichst pauschal zu erwerben. Zwar gibt es Ausnahmen für Startups, diese greifen aber bereits ab einem Unternehmensalter von drei Jahren nicht mehr. Mit Sicherheit nicht der Zeitpunkt, bei dem ein Startup 100 Mio. Dollar übrig hat, um so ein System zu entwickeln. Außerdem entstünde bei der Überprüfung eine enorme Datenflut, die nicht nur dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber Sorge bereitet. Allen kleinen Plattformen wird also nichts anderes übrigen bleiben, als diese Technologie bei Anbietern einzukaufen, die sich deren Entwicklung leisten können: Google und Facebook.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist aber auch ein Versprechen von Freiheit. Diese, insbesondere die Meinungsfreiheit, wird aber durch die EU-Urheberrechtsreform in ihrer jetzigen Form enorm eingeschränkt. Das sieht auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye so. Wir brauchen ein Urheberrecht, das den Bedürfnissen der digitalen Welt gerecht wird und einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten schafft. Als LOAD rufen wir daher dringend dazu auf, Artikel 13 und auch Artikel 11 abzulehnen und am 23. März 2019 europaweit zu demonstrieren.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf #FreiheitDigital der Friedrich-Naumann-Stiftung.

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Digital-Gipfel oder EDV-Gipfel?

Ist das noch der Digital-Gipfel oder schon eine Selbsthilfegruppe, die sich der Vergangenheitsbewältigung verschrieben hat? Nicht umsonst wurde über den „#EDVGipfel” in Nürnberg gespottet. Immerhin haben die fast ausschließlich aus Politik und Konzernen bestehenden Gäste über Ethik in Bezug auf Künstliche Intelligenz diskutiert. Richtigerweise stellten sie fest, dass wir als Europa ein Gegengewicht zu den KI-Anwendungen aus den USA und China brauchen. Der Erhalt unserer europäischen Werte, insbesondere der Bürgerrechte, ist in einer digitalisierten Welt enorm wichtig.

Dabei stellt sich die Frage, warum sich Deutschland nicht intensiver um eine europäische KI-Strategie kümmert. Neben Phrasen in der vorgelegten Strategie zu Europa und einer nunmehr nur noch losen Zusammenarbeit mit Frankreich, zeigt auch die Fokussierung auf das Label „KI ‚Made in Germany‘” und die fast nicht vorhandene europäische Beteiligung am Digital-Gipfel, dass man die Wichtigkeit eines europäischen Projekts bei diesem Thema nicht erkannt hat. Deutschland wird nicht als Einzelkämpfer bestehen können. Peter Altmaiers Vision eines europäischen „Airbus-Projekts” für KI hilft da wenig; er verkennt dabei, dass KI kein Produkt oder Dienstleistung an sich ist, sondern diese in der Umsetzung unterstützt.

KI-Strategie ohne Zielsetzung

Essentiell für eine Strategie wären Zielvorgaben, Milestones, eine Überprüfung. Es ist auch unklar, ob und wie nachgesteuert wird, wenn die KI-Strategie in der Praxis nicht tragfähig ist. Angela Merkel bewies dabei erst jüngst im Bundestag, dass sie weiß, wie wichtig Agilität bei Digitalprojekten ist. Dies fehlt im Papier der Bundesregierung. Bei vielen Projekten der Bundesregierung lässt sich konkrete Erfolgsmessung abseits der reinen Umsetzung vermissen. Auch auf Rückfrage bei der Vorstellung der „Once Only 2.0”-Plattform konnte nicht konkret gesagt, werden, wann diese Plattform – sofern sie denn jemals kommt, ein Erfolg sei. Bereits die eID im Personalausweis zeigte, dass es mit dem einfachen Abschließen eines Projekts bei weitem nicht getan ist.

Ebenfalls wichtig beim Thema Werte und ebenfalls nicht mitbedacht beim Digital Gipfel ist die Zivilgesellschaft. Dabei liefert sie wertvolle Impulse und trägt die Entwicklung in die Breite. Auf den viel zu groß und viel zu männlich besetzten Panels und bei den Impulsvorträgen fehlte sie nahezu vollständig. Stattdessen diskutierten hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter von Konzernen. Innovationen werden aber von jungen Startups getrieben. Aber Jugendlichkeit und Zukunftsvision war scheinbar ohnehin nicht gefragt.

Testosteron statt Innovation

Viel zu groß und viel zu männlich war auch das Panel zu „KI und Cybersecurity” mit Bundesinnenminister Horst Seehofer, der sich in solch einem Umfeld aber bekanntlich sehr wohl fühlt. Weniger wohl fühlte er sich aber sichtlich mit dem Thema. Seine Keynote hielt er größtenteils frei und ebenso frei von Inhalten.

KI sei Thema in seinem Ministerium, das BSI mache gute und international anerkannte Arbeit. Mehr substanziellen Inhalt zu dem Thema des Nachmittags konnte auch das bereits erwähnte anschließende Panel nicht aus ihm herauslocken. Es offenbarte allerdings, dass das Thema nicht wirklich wichtig zu sein schien. Mit wirklicher Expertise stach vor allem Jörn Müller-Quade vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hervor, der dankenswerterweise darauf hinwies, dass das Offenhalten von Sicherheitslücken schädlich für die Cyber-Sicherheit sei, und dass der von Seehofer angedeutete Gegenschlag nach Angriffen auf Kritische Infrastrukturen, ebenfalls kein sinnvoller Teil einer Cyber-Sicherheitsstrategie sein sollte. Eine gute Cyber-Sicherheitsstrategie muss aber die Basis für eine digitalisierte Welt sein. Die Flapsigkeit, mit der das Panel vor einem Fachpublikum auch noch moderiert wurde, zeugt nicht davon, dass dem Veranstalter die Relevanz dieses Themas bewusst ist.

Not macht erfinderisch

Zu wenig Beachtung findet auch die Praxis. Ein Positivbeispiel lieferte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Behörde, die Gastgeberin für die Vorstellung der Plattform „Once Only 2.0“ war, wurde bei der Digitalisierung der Verwaltung vom Getriebenen zum Treiber. Das hohe Aufkommen von Asyl-Anträgen seit dem Jahr 2015 zwang die Behörde, möglichst schnell Prozesse zu optimieren und damit auch zu digitalisieren. KI und Automatisierungsprozesse werden nun erfolgreich eingesetzt; unter anderem Anträge und Anfragen dadurch zügiger beantwortet und nicht zuletzt Papier gespart.

Dass Vorzeigeprojekte im Bereich der Digitalisierung so wenig Beachtung finden zeigt nicht nur, dass dem Thema noch zu wenig Brisanz und Relevanz beigemessen wird, es zeigt auch dass es der Bundesregierung an Geschichten fehlt, die erzählen, was die Digitalisierung für jede Einzelne und jeden Einzelnen bedeuten kann und wie wir sie in unserem Alltag erfahren können.

Visionen fehlen auch bei der KI-Strategie. Wo geht es hin? Wo stehen wir in 50 Jahren? Wie sieht unsere Welt dann konkret aus? Mit klaren Bildern und Geschichten könnten Ängste genommen und Chancen aufgezeigt werden. KI ist nur eine Technologie, erst ihr tatsächlicher Einsatz an Produkten oder Dienstleistungen macht sie nützlich und sichtbar. Wie Künstliche Intelligenz zum Umweltschutz beitragen kann – das wäre ein spannendes und enorm wichtiges Thema. Dies wäre ein Themenschwerpunkt, den die Bundesregierung visionär angehen könnte. Aber bitte nicht erst zum nächsten Digital-Gipfel.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Aausgabe vom 5. Dezember 2018 des Tagesspiegel Baground Digitalisierung & KI

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