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Gender Data Gap – die unsichtbaren Frauen

Wir leben in einer datengetriebenen Welt. Durch mehr Daten lassen sich deutlich bessere Entscheidungen treffen — politische, ökonomische, persönliche. Dafür müssen Daten nicht einmal einen Personenbezug haben. Und doch ist es wichtig, dass wir wissen, ob die Daten von Männern oder Frauen erhoben wurden.

Wie viel Eigentum besitzen Frauen? Wie viel Einkommen erzielten Frauen in Entwicklungsländern? Wir wissen wenig bis gar nichts über diese Situation von Frauen. Was bedeutet, dass wir ihre ökonomische und gesellschaftliche Partizipation und hoffentlich auch ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft nur schwer messen können. Der Fokus an Daten von Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern liegt vor allem auf ihrer reproduktiven Gesundheit. Also dem Aspekt des Lebens einer Frau, auf den man sie noch immer regelmäßig reduziert: Ihre Rolle als Ehefrau und Mutter.

Der sogenannte Gender Data Gap trifft nicht nur Frauen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Er hat Einfluss auf das Leben jeder Frau weltweit. Es sterben mehr Männer als Frauen in Verkehrsunfällen. Das ist häufig auf deren risikoreichere Fahrweise zurückzuführen und darauf, dass mehr Männer ein Fahrzeug führen als Frauen. Und doch: Frauen sterben um 17 Prozent häufiger als Männer und sind sogar 47 Prozent häufiger verletzt. Warum? Im Design von Autos, ihrer Entwicklung und bei Crash-Tests werden die Körper von Männern als Standard genommen. Frauenkörper sind davon Ausreißer. Bis zum Jahr 2003 wurden Crashtest-Dummys, die den Körpern von (nicht-schwangeren!) Frauen gleichen, gar nicht verwendet.

Das Problem fehlender Daten tritt auch im medizinischen Bereich auf und kann ebenfalls hier lebensbedrohliche Folgen haben. Herzerkrankungen gehören in der westlichen Welt zu den häufigsten Todesursachen für Männer und Frauen. Doch die Überlebenschance von Frauen ist deutlich geringer als die von Männern. Auch hier liegt das Problem in fehlenden Daten: klinische Studien zu Herzerkrankungen wurden in der Medizingeschichte häufig lediglich an Männern und von männlichen Ärzten vorgenommen. Die Symptome von Männern wurden als „typisch” erachtet, die von Frauen als „atypisch”. Daraus folgt, dass Frauen 50 Prozent häufiger falsch diagnostiziert werden und die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Medikation oder Behandlung bekommen, die für sie notwendig ist, ist ebenfalls weniger wahrscheinlich.

Zudem wird in der medizinischen Forschung der weibliche Zyklus zu wenig bis gar nicht mitbedacht. Ebenso wenig dessen Auswirkungen auf eine Medikation. Dabei reagieren weibliche Körper gerade unter dem wechselnden Einfluss von Hormonen innerhalb des Zyklus unterschiedlich gut oder schlecht auf Medikamente. Der weibliche Körper und sein Zyklus sind eigentlich auch ein Business-Case. Apple brachte beispielsweise seine umfassende “Health App” heraus, ohne daran zu denken, dass für die Hälfte der Nutzenden und damit der Kundinnen das monatliche Tracking der Periode zum Erfassen der persönlichen Gesundheitsdaten gehört. Man muss dem Konzern nicht mal unterstellen, dass er Perioden — wie es noch zu häufig der Fall ist — als Tabuthema betrachtet. Man kann eher davon ausgehen, dass Apple und seine Entwickler schlicht vergessen haben, dass Perioden existieren und jede Frau ihre Periode in Kalendern erfasst. Das Problem: Der männliche Körper wird als Norm betrachtet.

Frauen machen die Hälfte von Gesellschaften aus. Und doch meinen wir, so die Autorin des Buches “Unsichtbare Frauen”, Caroline Criado Perez, durch die Prägung eines alltäglichen Bias, neun von zehnmal nicht Mensch, wenn wir von Menschen sprechen, sondern Männer. Gerade weil sich unsere Welt immer weiter digitalisiert und datafiziert, und weil es unser Anspruch sein muss für eine geschlechtergerechte Welt einzutreten, müssen wir dafür sorgen, dass die Daten, die wir nutzen, das Geschlecht bedenken. Die Probleme sind noch viel weitreichender und verblüffender, als man gemeinhin annimmt. Criado Perez erläutert dies in ihrem Buch auf imposante Weise. Daher ist es wichtig, dass sich die Wissenschaft stärker mit dem Phänomen des Gender Data Gap beschäftigt. Das Gap offenbart auch nochmal, wie wichtig diverse Teams in allen Organisationen sind — vom Unternehmen bis hin zur Behörde. Denn nur so können unterschiedliche Lebensrealitäten und Erfahrungen mitbedacht werden und Einfluss auf die Erhebung und Auswertung von Daten haben. Fehlende Daten von Frauen führen zu fehlenden (Lebens-)chancen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf freiheit.org.

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Bewerbungsrede zur Listenaufstellung der Berliner FDP

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

Was war Ihr, was war Euer größter Wunsch im Leben?

Meiner war es, seit ich mit 18 von zu Hause auszog, einen großen Esstisch zu haben, an dem viele Menschen sitzen können. Ich wollte immer schon Freunde und Bekannte einladen, sie zusammen bringen, mit ihnen über Politik und das Leben diskutieren. Unmengen kochen, Gläser klirren hören, lachen und wunderschöne, bereichernde Abende haben. 

Hier in Berlin habe ich mir diesen Traum erfüllt. Regelmäßig lade ich Menschen zu mir ein und sie lernen sich kennen und verstehen, nehmen neue Gedanken mit. 

Warum erzählt eine Frau, die für Digitalpolitik hier heute antritt, Ihnen das? Weil viele glauben, wer Digitalpolitik macht, der will, dass alles nur noch online möglich ist. Dass wir nur noch digital leben. Und der Mensch? Der passt sich schon irgendwie an.

Meine Dinnerpartys sind wie so vieles Corona zum Opfer gefallen. Und ich sage Ihnen und Euch eines: Nichts fehlt mir mehr als das. Das Zusammenkommen mit Menschen. Das zusammen essen, reden, lachen, diskutieren. Das funktioniert so digital nicht.

Doch keine Sorge, ich wusste auch schon vor Corona, wie wichtig das Analoge ist. Denn ich bin überzeugt: Wer den Menschen nicht in den Fokus seines Handelns stellt, der kann keine gute Digitalpolitik machen. Technologie muss dem Menschen dienen und nicht andersherum.

So geht es bei der Digitalisierung unserer Schulen nicht darum Kinder noch länger vor einen Bildschirm zu setzen, sondern ihnen mit zeitgemäßen Methoden zeitgemäße Bildung zu vermitteln. Die im Idealfall auch auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Kindes eingeht. 

Es geht darum, Lehrkräfte mit technischen Hilfsmitteln für Administratives zu entlasten, damit Pädagogen wieder Pädagogen sein können. Und nicht IT-Administratoren sein müssen. 

Und in Zeiten einer Pandemie geht es bei der Digitalisierung der Schule um Grundsätzliches: dass Kinder ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. 

Bei der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens geht es um Menschenleben. Es geht darum, diese Pandemie durch effiziente Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern zu bekämpfen. Es geht darum die Impfungen schnell durchzuführen. 

Aber hier wird auf ganzer Linie versagt. Nicht mal ordentliche Online-Portale zur Impfterminvergabe bekommt man hin. Dabei geht gar nicht mal alleine um das Technische: Ist ein Online-Portal mit schlechter Benutzerführung für die Hauptrisikogruppe, 80-Jährige und Ältere, überhaupt der richtige Weg, an einen Impftermin zu kommen? Das ist es, wenn ich sage, wir müssen die Digitalisierung mehr als alles andere vom Menschen her denken.

Rot-rot-grün hat hier in Berlin versagt. Die große Koalition im Bund genauso. Sie haben in den letzten Jahren nicht mal versucht dieses Land zu digitalisieren. Nein, man hat sich seit mindestens 20 Jahren aktiv geweigert dieses Land fit für die Zukunft zu machen 

Wer die Themen der Zukunft behandeln will, der braucht uns Liberale. Wir wussten schon immer, welche Themen wichtig werden und welche Probleme auf uns zukommen. Auf welche man so früh wie möglich reagieren muss. 

Das fängt an bei einem Hans-Dietrich Genscher an, der schon als Innenminister in den 70er Jahren die Umweltpolitik erfolgreich als eigenständigen Bereich etablierte.

Das geht weiter mit einem Guido Westerwelle, der erkannt hat, dass Digitalpolitik auch immer Außenpolitik ist und einen Beauftragten für Cyber-Außenpolitik im Auswärtigen Amt installierte. 

Das sieht man heute mit einer Bundestagsfraktion, die die Bundesregierung vor sich hertreibt und ihr klarmacht: Wir brauchen einen Impfgipfel, wir brauchen einen steuerlichen Verlustrücktrag und wir brauchen eine Öffnungsstrategie. 

Wir Liberale sind es auch, die als Erste sagten, dass wir ein Digitalministerium brauchen. In Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und meinem Heimatbundesland Schleswig-Holstein zeigen wir bereits, dass wir gute Digitalpolitik können. 

Dieses Land braucht jetzt eine liberale Regierungsbeteiligung damit es zukunftsfest gemacht wird. Damit  wir unseren Wohlstand nachhaltig sichern. Damit Bürgerrechte nicht mehr missachtet werden.

Ich habe jetzt einen neuen Wunsch. Ich will genau das tun. Ich will als Liberale im Deutschen Bundestag dieses Land gestalten und besser machen. 

Ich trete mit meiner liberalen Überzeugung in einem Bezirk an, in dem “Kapitalismus tötet” an zahlreichen Häuserwänden steht. In einem Bezirk, in dem liberale Ideen gar nicht mehr gehört werden, obwohl hier eigentlich viele freiheitlich denken.  

Als Vorsitzende von LOAD, dem Verein für liberale Netzpolitik, konnte ich in den letzten Jahren zeigen, dass Menschen jeder Couleur mir zuhören und sich mit liberaler Politik auseinandersetzen. Das konnte ich Internet zeigen, im Fernsehen oder in Diskussionsrunden im In- und Ausland. 

Ich habe gezeigt, dass ich Menschen zusammen an einen Tisch bekommen kann und mit ihnen über diese, über unseren liberalen Ideen sprechen kann. Und oft kann ich sie sogar überzeugen. Das möchte ich auch in diesem Bundestagswahlkampf und darüber hinaus als Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Ich hoffe dabei auf Ihre, auf Eure Unterstützung.

Mein Name ist Ann Cathrin Riedel. Ich bin 33 Jahre alt. 

Ich war jahrelang selbstständige Beraterin für digitale politische Kommunikation. 

Seit vergangenem Sommer bin ich Referentin für Digitalisierung und Innovation in der Auslandsabteilung der Friedrich-Naumann-Stiftung.  

Seit 2018 gestalte ich liberale Digitalpolitik als Vorsitzende des von Jimmy Schulz gegründeten Vereins LOAD.

Ab September möchte ich dieses Engagement mit Eurer, mit Ihrer Hilfe im Bundestag fortsetzen.

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Portrait: Technologie muss den Menschen schützen

Im Rahmen meines digitalpolitischen Engagements und meiner Bundestagskandidatur hat mich das Portal „D3 – so geht digital“ der Stiftung Bürgermut porträtiert. Das Ergebnis ist hier nachzulesen.

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Finalistin beim FTAfelicitas-Preis des Femtec.Alumnae e.V.

Ich freue mich wird außerordentlich, im Finale des diesjährigen FTAfelicitas-Preises ds Femtec.Alumnae e.V. in der Kategorie „Netzwerk leben“ zu stehen. Die weiteren Finalistinnen und Informationen zum Verein gibt es hier.

Über den Preis:

Der FTAfelicitas-Preis des Femtec.Alumnae e.V. soll die Frauenförderung in MINT-Berufen beschleunigen. Der Preis soll nicht nur die Preisträger:innen würdigen, sondern Mädchen und jungen Frauen bewusst machen, dass Frauen und Technik durchaus gut zusammen passen. Bis zum 30. November 2020 konnten sowohl Frauen als auch Männer nominiert werden, die Frauen in MINT-Berufen fördern. Aus diesen wird die diesjährige Jury aus Expert:innen sowie ausgewählten Mitgliedern des Femtec.Alumnae e.V. die Preisträger:innen auswählen. Die Preisverleihung findet im Frühjahr 2021 im Rahmen der FTAlive-Konferenz statt.

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Datenschutz: Den ritualisierten Debatten entkommen

In Deutschland zeigt sich eine immer größere Ambivalenz: “Die Deutschen”, das sind die, die den Datenschutz immer so hoch und gerne über alles stellen, sagt man. Genauso sind “die Deutschen” diejenigen, die spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie genauso davon überzeugt sind, dass der Datenschutz deutlich abgeschwächt werden müsse, damit man die Pandemie effektiv bekämpfen könne.  Und so führen wir sie wieder, die ritualisierten Debatten, bei denen meist nicht mehr gesagt wird, als dass Datenschutz wichtig ist, oder dass er der Faktor ist, der für unseren digitalen Rückstand verantwortlich ist. Wir drehen uns im Kreis und ich möchte behaupten, es ist nicht der Datenschutz, der uns aufhält, sondern diese ritualisierten Debatten.

Vor genau 40 Jahren wurde die Europäische Datenschutzkonvention verabschiedet. Seit 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union anzuwenden. Der heutige Europäische Datenschutztag soll die Europäerinnen und Europäer für den Datenschutz sensibilisieren. Das ist gut und wichtig, denn wir müssen dringend zu dem Punkt kommen, in dem wir alle aufgeklärt über Daten reden können, um diesem Hamsterrad entfliehen zu können. Schließlich müssen wir weiterdenken: wie wollen und können wir Daten nutzen, wie wollen und können wir sie für das Gemeinwohl und Geschäftsmodelle einsetzen und wie können wir eine liberale Datenpolitik zu einem weiteren Exportschlager machen. Die DSGVO ­ manch einer mag es kaum glauben – ist es nämlich schon. Dazu braucht es erstmal nur drei kleine Schritte.

Der erste Schritt, um den ritualisierten Debatten zu entkommen, besteht darin, sich darüber klar zu werden, dass der Datenschutz nicht wirklich Daten schützt. Er schützt vieles – und ja, das ist je nach Betrachtungsweise unterschiedlich und nicht immer eindeutig. Er schützt die Privatsphäre, und damit auch Persönlichkeitsrechte. Der Datenschutz umfasst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die DSGVO regelt auch die Datensicherheit – es ist nicht „einfach“. Und doch ist eine Sache recht klar: Der Datenschutz schützt personenbezogene Daten. Er bezieht sich nicht auf Geodaten, Wetterdaten, Verkehrsdaten oder sonstige Maschinendaten. Der erste Schritt ist also: Benennen wir die Daten, die wir meinen. Vielleicht erübrigt sich die Diskussion über den Datenschutz ja direkt.

Schritt zwei und drei sind dann die Folgenden: Sich zu überlegen – und bestenfalls zu benennen! – woher die Daten kommen, welche wir wirklich brauchen und wie sie generiert werden sollen. Und dann, wie sie verarbeitet werden können und wer dies tun kann. Die Frage stellt sich übrigens auch für nicht-personenbezogene Daten. Schließlich liegt es manchmal auch einfach am nicht-Vorhandensein von Geräten, die Daten generieren, oder an Geschäftsideen, um mit den Daten etwas anzufangen. Einen antizipierten Mangel am digitalen Fortschritt am Datenschutz festzumachen, greift viel zu kurz.

In Deutschland – übrigens auch gerade während der Pandemie – stellt sich viel zu häufig die Frage, warum wir Daten gar nicht erst generieren, beziehungsweise so zur Verfügung stellen, dass wir sie auch vielfältig nutzen können. Wir wissen kaum etwas über das Infektionsgeschehen. Nicht wegen des Datenschutzes, sondern weil wir die Daten nicht von Beginn an erfassten. Wir wissen auch so generell viel zu wenig über Bedarfe in unserer Stadt oder der Verwaltung, weil wir zu wenig Daten so aufbereiten, dass wir sie in Dashboards darstellen können und Prognosen zum Beispiel über benötigte Kita- oder Schulplätze für in drei oder sechs Jahren ablesen können. Weil wir zu wenige Daten erfassen, die wenigen in Silos lassen und auch zu wenige austauschen, zum Beispiel zwischen Universitäten – und das auch innerhalb der Europäischen Union -, haben wir erst viel später Erkenntnisse, vielleicht sogar gar keine, und somit viel weniger Möglichkeiten, innovative Geschäftsmodelle aufzubauen, künstliche Intelligenz zu trainieren und zu skalieren. All das geht bei offenen Daten, oder nicht-personenbezogenen Daten ganz ohne den Datenschutz und auch die DSGVO und Innovation sind wunderbar miteinander in Einklang zu bringen, wenn man denn will.

Wir Europäerinnen und Europäer müssen das noch stärker wollen. Datenschutz hat bei uns eine lange Tradition, weil uns Bürger- und Menschenrechte wichtig sind. Weil uns bewusst ist, dass eine freiheitliche Gesellschaft nur auf einem Fundament prosperieren kann, das die Rechte eines jeden Einzelnen schützt. Es ist nicht der Datenschutz, der uns im Weg steht, sondern wir selber. Wir haben Schatztruhen voller Daten – öffnen wir sie! Insbesondere in der Verwaltung und im Mittelstand. Wir haben die klügsten Köpfe – nutzen wir sie! Für innovative, datenschutzfreundliche digitale Produkte. Wir vergessen zu häufig, dass unsere Datenschutzgrundverordnung ein Exportschlager ist. Argentinien, Brasilien, Chile, Japan, Kenia, Südkorea oder Kalifornien sind Staaten, die sich an der DSGVO orientiert haben. Wir Europäerinnen und Europäer können und müssen stolz sein, den politischen Mut zu haben, den weltpolitischen Dynamiken zu trotzen und unseren Bürgerinnen und Bürgern in einer digitalisierten Welt ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmung zu garantieren.  Gleichzeitig müssen wir die nächsten Schritte gehen ­ übrigens auch in anderen digitalpolitischen Feldern. Unser erster, nächster Schritt muss zu produktiveren Debatten über Daten und ihren möglichen Einsatz in der Öffentlichkeit führen.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf freiheit.org veröffentlicht.

Bild von Pete Linforth auf Pixabay

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Digitale Transformation: Deutschland und Europa müssen globale Standards setzen

Wer es nicht schon längst wusste, dem ist hoffentlich im Pandemiejahr 2020 bewusst geworden, wie wichtig die digitale Transformation ist. 2021 muss endlich das Jahr sein, in dem wir nicht nur mit großen Schritten bei der Digitalisierung vorankommen, sondern auch Grundlagen für ein Deutschland und Europa legen, das Bürger- und Menschenrechte im Digitalen schützt und globale digitale Standards setzt. Und damit auch ein „level playing field“ für fairen Wettbewerb schafft. Im Jahr 2021 werden aus liberaler Sicht folgende Themen wichtig.

Regeln für Tech-Konzerne

Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act will die Europäische Kommission ein neues Grundgesetz für den digitalen Raum festlegen. Dabei soll es nicht nur um Spielregeln für Plattformen und die Inhalte auf diesen gehen. Auch das Wettbewerbs- und Kartellrecht soll angepasst werden, um der Marktmacht einiger Internetplattformen Herr zu werden. Die Diskussionen um die Rolle von Social-Media-Plattformen bei der Erstürmung des Kapitols in Washington werden den Druck auf eine Umsetzung des Digital Services Acts erhöhen, auch wenn dieser dieses Jahr voraussichtlich noch nicht verabschiedet wird. Es ist notwendig, dass Plattformbetreiber und der Gesetzgeber sich damit beschäftigen, was diese in Bezug auf das Löschen und Sperren von Funktionsträger:innen dürfen oder müssen. Zudem wurde abermals – und vor allem in der westlichen Welt – deutlich, welche analogen Auswirkungen Hass und Hetze, Desinformation und Verschwörungserzählungen, die im Netz verbreitet werden, haben können. Bislang ist keine vehemente Kritik am Vorschlag des Digital Services Acts zu vernehmen. Vielmehr sehen sowohl Akteure der Zivilgesellschaft als auch Unternehmen den ersten Vorschlag als gute Grundlage. Mit der Verabschiedung der Richtlinie ist zwar nicht in diesem Jahr zu rechnen, wichtige Weichenstellungen im Hinblick auf die Inhalte werden aber 2021 erfolgen.

Der Digital Markets Act greift hingegen stärker die aktuellen Geschäftsmodelle der Tech-Konzerne an, die als “Gatekeeper” gelten. So sollen bestimmte Praktiken verboten werden und Daten nicht mehr exklusiv von diesen Anbietern genutzt werden können. Zudem sollen bestimmte Praktiken, die als “unfair” definiert werden, stärker überwacht werden sowie digitale Dienste, wie zum Beispiel Messenger, zur Interoperabilität verpflichtet werden.

Abseits vom Digital Services und Digital Markets Act wird auch das Thema Steuern für Tech-Konzerne weiter diskutiert werden. Dies wird bereits auf OECD-Ebene diskutiert. Hier geht es darum, ein Steuermodell zu finden, bei dem die Körperschaftssteuer künftig nicht mehr nur am Firmensitz oder an Orten mit Betriebsstätte gezahlt wird, sondern zum Teil auch dort, wo Menschen die Produkte kaufen, also in den Marktstaaten. Dabei geht es insbesondere um die Besteuerung von allen multinationalen Konzernen, die mit immateriellen Wirtschaftsgütern Gewinne erzielen. Aus liberaler Sicht ist eine Doppelbesteuerung durch eine Digitalsteuer, die eine Art zweite Umsatzsteuer fungiert, abzulehnen. Ergebnisse zu diesem Thema sollen Mitte des Jahres vorgelegt werden.

Uploadfilter gegen Terror und beim Urheberrecht

Parallel zum Digital Services Act wird die neue Verordnung gegen terroristischen Online-Content (TERREG) verhandelt, die auf deutliche Kritik bei Digitalexpert:innen und Bürgerrechtler:innen stößt. Durch die Verordnung werden sogenannte Uploadfilter, also automatisierte algorithmische Systeme, überprüfen, ob ein Inhalt, der auf eine Plattform hochgeladen werden soll, zu beanstanden ist oder nicht. Die Vorgabe für große Plattformen, innerhalb einer Stunde terroristische Inhalte zu löschen, wird diese de facto dazu zwingen, diese Technologie einzusetzen. Zusätzlich zu der Problematik, dass solche automatisierten Systeme technisch nicht in der Lage sind, Inhalte präzise zu erkennen und einzuordnen, kommt im Falle der TERREG noch hinzu, dass es in der Europäischen Union keine einheitlichen Definitionen für Terror bzw. terroristische Organisationen gibt. Die Problematik wird in Ländern wie Ungarn deutlich, das Umweltaktivist:innen als “Öko-Terrorist:innen” verunglimpft und so die Verordnung dazu missbrauchen könnte, unliebsame Inhalte aus dem Netz verschwinden zu lassen. Ebenfalls werden uns die Uploadfilter aus der EU-Urheberrechtsreform weiter beschäftigen, die bis zum Sommer in nationales Recht umgesetzt werden müssen und in Deutschland zu heftigen Diskussionen zwischen Kreativen und Bürgerrechtler:innen, den einzelnen Ministerien, aber auch in den Regierungsparteien führt. Eine Klage Polens ist vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Dort soll entschieden werden, ob Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform, der dazu führt, dass Webseitenbetreiber Upload-Filter einsetzen müssten, eine illegale „allgemeine Überwachungspflicht“ darstellt. Eine erste Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs ist für den 22. April 2021 vorgesehen.

Künstliche Intelligenz und biometrische Überwachung

Zum Thema künstliche Intelligenz wurde vergangenes Jahr von der Europäischen Kommission ein Weißbuch veröffentlicht, das sich mit den „technologischen, ethischen, rechtlichen und sozioökonomischen Aspekten“ von künstlicher Intelligenz beschäftigt. Aus diesem sollen Folgemaßnahmen entwickelt werden. Die Entwicklung von Standards für künstliche Intelligenz ist wichtig, damit Europa eine ethische und rechtliche Grundlage für die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologie bieten kann. Eine solche Regelung wäre nicht nur für Europäer:innen wichtig, sondern könnte auch weltweite Signalwirkung entfalten, um der Verbreitung chinesischer Überwachungstechnologien ein Gegengewicht bieten zu können. Dass dem Einsatz von künstlicher Intelligenz zum Beispiel bei Gesichtserkennungssoftware Grenzen aufgezeigt werden müssen, zeigen US-Städte wie San Francisco, die den Einsatz dieser Technologie im öffentlichen Raum bereits untersagt haben. Konzerne wie Amazon wollen entsprechende Software zukünftig nicht mehr Polizeibehörden verfügbar machen und IBM will die Erforschung dieser Technologie einstellen.

Cybersicherheit und Verschlüsselung

Hackerangriffe auf die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Tech-Unternehmen, Verlage und Krankenhäuser haben im vergangenen Jahr massiv zugenommen. Sie führen uns nicht nur vor Augen, wie vulnerabel unsere Unternehmen und Infrastruktur mittlerweile sind, sondern auch, dass an der IT-Sicherheit Menschenleben hängen. Ein Hacker-Angriff auf das Universitätsklinikum Düsseldorf hatte den Tod einer Patientin zur Folge. Die IT-Sicherheit muss durch politische Vorgaben gestärkt werden. Das Vorhaben der Innenminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, Hintertüren in die Verschlüsselung von Messengerdiensten einführen zu wollen, bedarf daher einer äußerst kritischen Begleitung. Schließlich geht es hier nicht nur um die Privatsphäre eines jeden, sondern auch um den Schutz der Pressefreiheit. Zudem sind Unternehmen gefährdet, denn Sicherheitslücken machen Angriffe auf die Unternehmens-IT wahrscheinlicher. Mit ihnen gehen teils enorme wirtschaftliche Schäden einher. Die EU-Kommission verwehrt sich zwar diesem Vorhaben, doch werden uns Forderungen nach Hintertüren in Verschlüsselungen auch dieses Jahr begleiten. 2021 muss das Jahr werden, in dem die Politik klarstellt, dass nur eine Verschlüsselung ohne Hintertüren Sicherheit bietet und Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Verschlüsselung haben sollten. 

Digitale Identitäten

Digitale Identitäten werden eines der wichtigsten und prägendsten Themen des Jahres. Neben der Überarbeitung der europäischen eIDAS-Verordnung, die die Standards der digitalen Identitäten regelt, möchte die Europäische Kommission auch eine Europäische-ID (EU-ID) einführen, die parallel zu nationalen eID-Systemen ausgerollt werden soll. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag der Kommission ab. Stattdessen werden Standards für ein Identitätsökosystem gefordert, also ein Wettbewerb der ID-Angebote. Durch die Errichtung eines Identitäten-Ökosystems, in das bestehende Lösungen integriert werden können, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bestmögliche Lösung zu finden. Wie der Vorschlag Deutschlands aufgenommen wird, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. Er könnte insbesondere für diejenigen Mitgliedsstaaten attraktiv sein, die bereits eigene Lösungen für eIDs haben, da sich diese in das Ökosystem integrieren lassen. In Deutschland erwarten wir den digitalen Personalausweis auf dem Smartphone. Durch ihn sollen zum Beispiel Behördendienstleistungen einfacher digital in Anspruch genommen werden können. Aber auch das digitale Ausweisen bei der Eröffnung eines Bankkontos kann so leichter möglich sein.

Digitale Bildung und der Digital Divide

Versäumnisse im Bildungswesen werden auch 2021 nicht aufgeholt werden können, nur die Brisanz des Themas Digitalisierung des Bildungswesens wird noch größer. Hier werden wir erkennen müssen, dass in der Not geborene Maßnahmen zur Bereitstellung digitaler Lernräume und Plattformen nicht ausreichen. Zudem wird deutlicher werden, wie dringend sich die Ausbildung für Lehrkräfte anpassen und Themen wie Didaktik im Digitalen behandeln muss. Themen wie Lehr- und Lernkonzepte im Digitalen werden uns begleiten und der Druck auf Bildungs- und Kultusminister:innen wird steigen, hier notwendige Mittel und Lösungen bereitzustellen. Auch das Thema Hardware in der Schule wird 2021 diskutiert werden. Denn bereitgestellte Hardware für Lehrkräfte und Schüler:innen will administriert und gewartet werden. Dafür braucht es zusätzliches Personal an den Schulen. Der Mangel an IT-Fachkräften wird auch hier zum Problem werden. Die Ad hoc-Lösungen im Bildungswesen während der Pandemie werden nachhaltigen und langfristigen Ersatz benötigen, um ein zeitgemäßes Lehren und Lernen gewährleisten zu können. Und auch der sogenannte Digital Divide wird uns umtreiben. Wenn Schüler:innen kein Endgerät von der Schule bereitgestellt werden kann, sind sie darauf angewiesen, dass die Familie sich genügend Endgeräte leisten kann, damit die Kinder Home Schooling machen können oder auch nach der Pandemie mit mobilen Geräten zu Hause arbeiten können. Das Recht auf Bildung darf insbesondere beim Home Schooling in der Pandemie weder durch fehlende digitale Lernplattformen noch durch fehlende Endgeräte verwehrt werden.

(Re:start21:) Krise als Chance: Zusammenschluss demokratischer Staaten

Das Pandemiejahr 2020 und die ersten Tage in 2021 haben uns erneut aufgezeigt, wie drängend das Thema Digitalisierung ist und dass Digitalpolitik längst kein Nischenthema mehr ist. Die Entwicklungen verdeutlichen zudem, wie wichtig es ist, dass demokratische Staaten diejenigen sein müssen, die Standards und Regulierung für den digitalen Raum festlegen. Dies darf weder Konzernen und damit der normativen Kraft des Faktischen überlassen werden, noch autoritären Staaten. Die beginnende Präsidentschaft Joe Bidens und die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Pandemie sollten daher der Aufruf für die größten demokratischen Staaten sein, sich zusammenzutun. Ähnlich wie das Bündnis der G7-Staaten müssen sie gemeinsam Lösungen für die digitalen Herausforderungen finden. Dazu gehören nicht nur die oben genannten – die keine abschließende Liste darstellen -, sondern auch Fragen des Umgangs mit Meinungsfreiheit und dem Datenaustausch zwischen den einzelnen Wirtschaftsräumen, insbesondere seitdem das Privacy Shield zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union für ungültig erklärt wurde. Solch ein Zusammenschluss würde nicht nur die transatlantischen Beziehungen wieder auffrischen, sondern auch Chancen für eine lebenswerte, digital-nachhaltige Welt bieten, die auf offene Märkte und Multilateralismus setzt.

Dieser Text wurde zuerst auf freiheit.org veröffentlicht.
Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

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Angriff auf das Kapitol: Eine Folge von Radikalisierung im Netz

Der gestrige Angriff auf das US-amerikanische Kapitol kann rückblickend nicht überraschen. Donald Trump hat seine Anhänger:innen mehrmals dazu aufgerufen, sich „bereitzumachen”. In den sozialen Medien wurde seit Tagen der 6. Januar 2021 genannt, um Gewalt auszuüben, falls der Kongress nicht die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl von 2020 revidiere.

Auf Plattformen wie Parler, einem Twitter-Ersatz für viele Rechtsextremist:innen, dem Messenger Telegram und dem Online-Forum ‘TheDonald’ wurden seit Tagen Pläne geschmiedet, das Kapitol zu stürmen. Doch es sind nicht nur diese Nischennetzwerke, in denen öffentlich die Pläne geschmiedet werden, die gestern in die Tat umgesetzt wurden. Dies findet auch auf Twitter, TikTok und Facebook statt. Auf der letztgenannten Plattform in zahlreichen Gruppen mit tausenden von Mitgliedern, die – angestachelt von Donald Trump – die Wahl anzweifeln, Desinformationen und Verschwörungserzählungen verbreiten und eben auch zu Gewalt aufrufen.

Wie gefährlich es ist, dass diese Gruppen, Seiten und Accounts von Plattformen wie Facebook, TikTok, Twitter und Co nicht gelöscht werden, zeigt sich nun. Aber auch, wie drastisch die Auswirkungen sind, wenn ein Präsident kontinuierlich selber Desinformationen verbreitet und die freie Presse diffamiert. Zahlreiche Journalist:innen wurden gestern angegriffen, darunter auch deutsche Fernsehteams. Das Team der ARD musste die Live-Berichterstattung während der Tagesthemen abbrechen, die Ausrüstung mehrerer Fernsehteams wurde zerstört.

Diese Gewalt kommt nicht überraschend. Und sie kommt nicht aus dunklen Ecken des Internets, in die niemand Einsicht hat. Die Pläne werden nicht in verschlüsselten Messenger geschmiedet und die Aufrufe zur Gewalt nicht im ‘Dark Web’ verbreitet. Diverse Forscher und Expertinnen warnen seit langer Zeit vor der Radikalisierung im Netz, beobachten diese Seiten, weisen auf diese Foren und Plattformen hin und drängen darauf, dass Facebook und Co endlich aktiv werden müssen. Doch auch die Sicherheitsbehörden müssen endlich diese Ecken des Internets im Blick haben. Es darf nicht sein, dass wie im Falle des antisemitischen Terroranschlags von Halle, Beamt:innen des Bundeskriminalamts vor Gericht aussagen, dass sie weder die Plattformen, noch die Sprachcodes von Terroristen kennen, geschweige denn verstehen. Es braucht mehr Fortbildung und eine deutlich stärkere Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden. Denn Plattformen wie ‘TheDonald’ werden sich sicher nicht an deutsche Gesetze halten. Wir müssen wissen, welche Radikalisierungen stattfinden und welche Pläne dort geschmiedet werden. Denn auch schon beim Angriff auf den Reichstag von Verschwörungsgläubigen, Reichsbürgerinnen und Rechtsextremisten haben wir mitlesen können, wie sie sich zu diesem Angriff verabredet haben. Nur wurde nichts dagegen unternommen.

Gestern hat Twitter mal wieder Warnlabels an ein Video von Donald Trump gesetzt, die davor warnen, dass dieser Inhalt zu Gewalt führen könnte. Das Liken und einfache Retweeten nicht aber das Zitieren, wurden verhindert. Es dauerte Stunden, bis Twitter den Account von Trump sperrte. Bis dahin hatte das Video mehr als 13 Millionen Aufrufe. Facebook hat sich relativ schnell dazu entschlossen, das Video zu löschen. Es dauerte aber auch hier Stunden, bis Facebook bekannt gab, aktiv gegen gewaltverherrlichende Inhalte auf der eigenen Plattform zu suchen.

Der Druck auf die Plattformen ihrer Verantwortung nachzukommen, wird nach den gestrigen Ereignissen zunehmen. Das ist richtig und überfällig. Es sollte uns aber zu denken geben, dass es Bilder aus Washington sind, die zum Umdenken führen. Während Gewalt und Morde, zu denen auf den bekannten Plattformen in Myanmar, in Indien oder in anderen Ländern aufgerufen wurde, zu keiner Reaktion führten.  Wer global agiert, muss auch sicherstellen, dass sein Geschäftsmodell nirgends Schäden verursacht.

Dass sogenanntes Deplatforming ein Aspekt bei der Lösung dieses gewaltigen und umfassenden Problems sein kann, hat jüngst eine Studie des IDZ Jena gezeigt. Die gern aufgestellte Forderung nach mehr Befugnissen, wie zum Beispiel Hintertüren in Messenger, wirkt wie eine Farce. Ist doch all dieser Hass, all diese Aufrufe zu Gewalt frei einsehbar im Netz. Sicherheitsbehörden müssen nur endlich lernen, das Netz zu verstehen.

Dieser Text wurde zuerst auf freiheit.org veröffentlicht.

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Digital Services Act: Die neue Grundlage für den digitalen europäischen Binnenmarkt

20 Jahre nach Einführung der europäischen E-Commerce-Richtlinie, wird heute von der Europäischen Kommission der Digital Services Act (DSA) vorgestellt, der die in die Jahre gekommene Richtlinie ergänzen soll. Vor 20 Jahren, bei Einführung der E-Commerce-Richtlinie, die bis heute den Binnenmarkt für Online-Dienste regelt, gab es noch keine Social-Media-Plattformen, wie wir sie heute kennen. Regulierung, die auf die Anforderungen der Plattform-Ökonomie abzielt, ist also dringend notwendig. Neben dem Digital Services Act wird der Digital Markets Act (DMA) vorgestellt, der ebenfalls an Plattformen mit Gatekeeper-Funktion gerichtet ist. Der DMA ergänzt Regelungen zum Wettbewerbsrecht und soll die Marktmacht der großen Digitalkonzerne begrenzen. 

Die noch immer gültige E-Commerce-Richtlinie beinhaltet ein Instrument, das für das Funktionieren des Internets, insbesondere von Plattformen enorm wichtig ist: das sogenannte “Notice and take down”-Verfahren. Dies entbindet, kurz gesagt, Plattformen von ihrer Haftung für illegale Inhalte Dritter, sofern sie davon keine Kenntnis haben. Dies ändert sich aber, sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Mit der Kenntnisnahme müssen sie handeln und die Inhalte entfernen, ansonsten haften sie für diese. Der Digital Services Act baut auf der E-Commerce-Richtlinie auf und behält dieses Instrument bei. Dies ist sehr zu begrüßen, auch vor dem Hintergrund, dass in den USA heftig um eine vergleichbare Regelung, die sogenannte Section 230 gestritten wird und der gewählte Präsident Joe Biden diese gerne abschaffen möchte.

Der Digital Services Act soll unter anderem dazu dienen, illegale Inhalte auf Plattformen besser zu regulieren und diese unter Einhaltung der Europäischen Grundrechtecharta zu entfernen. Was sich erstmal gut anhört, wirft die gleichen Probleme auf, die wir schon vom deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) kennen: Plattformen sollen selber entscheiden, was illegal ist. Eine Aufgabe, die die Justiz zu übernehmen hat und keine privatwirtschaftlichen Unternehmen. Dabei macht der DSA keine Aussagen darüber, was “illegale Inhalte” sind. Diese werden – zu Recht – in anderen Gesetzeswerken auf europäischer beziehungsweise nationaler Ebene geregelt. Positiv ist allerdings, dass der DSA wie das NetzDG eine Ansprechperson des in der Europäischen Union operierenden Plattformbetreibers fordert. Ebenso haben die Mitgliedsstaaten einen “Digital Services Coordinator” zu bestimmen, der die Aufsicht über die Einhaltung der Regelungen im Mitgliedsstaat hat und sich auf europäischer Ebene zum “European Board for Digital Services” zusammenschließt, das der Europäischen Kommission als Beratungsgremium zur Seite steht. 

Mit dem Digital Services Act kommen allerdings auch einige Verbesserungen für Nutzer:innen von digitalen Plattformen, inbesondere in Bezug auf Inhalte, die nach den plattformeigenen Communitystandards entfernt wurden. So müssen beispielsweise Nutzer:innen darüber informiert werden, warum ihre Inhalte von der Plattform gelöscht wurden. Die Plattform muss nach dem DSA Möglichkeiten anbieten, zu der getroffenen Entscheidung Widerspruch einzulegen und eine Plattform zur Streitschlichtung bereithalten. Ebenso ist zu begrüßen, dass der DSA Schutzmaßnahmen vorsieht, um den Missbrauch der Meldefunktion für Beiträge zu verhindern – werden mit falschen Meldungen doch häufig versucht unliebsame Meinungen mundtot zu machen. Plattformen wird daher nahegelegt, Regelungen zu finden, diese Nutzer:innen temporär zu sperren, dieses Vorgehen aber auch in ihren AGB darzulegen. Ebenso soll in den AGB in verständlicher Sprache dargelegt werden, ob die Inhalte durch Menschen oder Algorithmen moderiert werden.

Der Digital Services Act unterscheidet bei den beabsichtigten Pflichten die Größe von Plattformen. Er nimmt explizit zur Kenntnis, dass “sehr große Plattformen” einen ganz anderen Impact auf die europäischen Gesellschaften haben. So definiert der DSA sehr große Plattformen als Plattformen, die mehr als 45 Millionnen Nutzer:innen haben, bzw. 10 Prozent der Unionsbürger:innen. Die Strafen, die Der Digital Services Act bei Verstößen vorsieht, sind beachtlich: Bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes sind hier bei äußerst schweren Verstößen möglich.

Nutzer:innen sollen besser verstehen können, wie sich die Inhalte, die ihnen angezeigt werden, zusammensetzen. Dazu sollen sehr große Plattformen darlegen, was ihre Parameter für Empfehlungssysteme (z.B. der News Feed) sind und ermöglichen , dass alternative Einstellungen vorgenommen werden können. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer neutralen Anordnung der Inhalte, die nicht anhand der von der Plattform antizipierten Vorlieben der Nutzer:in erstellt wird. Auch soll Nutzer:innen erkennen können, warum ihnen Werbeanzeigen angezeigt werden, also nach welchen Parametern das sogenannte Micro-Targeting erfolgte. Ebenso soll erkennbar sein, wer für die Anzeige zahlte.

Wie bereits im Anfang Dezember vorgestellten “European Democracy Action Plan” erwähnt wurde, finden sich im Digital Services Act Regelungen , die die Verbreitung von Desinformation einhegen sollen. Online-Plattformen sind angehalten, einen Code of Conduct zu erstellen, in dem sie darlegen, wie sie mit Inhalten, die zwar nicht illegal aber dennoch schädlich sind, umgehen wollen. Dazu gehört auch der Umgang mit Fake-Accounts und Bots, die häufig dazu beitragen, Desinformationen und andere schädliche, aber nicht illegale Inhalte zu verbreiten. Plattformen, die keinen Code of Conduct haben und dies nicht begründen können, kann vorgeworfen werden, dass sie sich nicht an die Vorgaben des DSA halten.  Die im Action Plan angekündigte Pflicht zur Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken findet sich im DSA wieder.

Ebenfalls zu begrüßen ist, dass sehr große Plattformen Pläne für Krisenfälle vorhalten sollen, zum Beispiel Pandemien, Erdbeben oder terroristische Anschläge. Zur Risikobewertung und -minderung wird diesen Plattformen außerdem nahegelegt, Nutzer:innen, besonders betroffene Personen, unabhängige Expertinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft in ihre Maßnahmen mit einzubeziehen. Dies ist insbesondere in Anbetracht des Genozids an den Rohingya in Myanmar, der durch Desinformation und Hate Speech auf Facebook befeuert wurde, auf den die Plattform lange keine Antwort fand, ein wichtiger Schritt.

Der Digital Services Act könnte auch für Kanäle (und ggf. auch Gruppen) auf Telegram greifen und damit umfassender sein, als das deutsche NetzDG, das bei Messengern wie Telegram, die auch eine öffentliche Kommunikation ermöglichen, eine Lücke aufweist. Die würde dazu führen, dass auch Telegram eine Ansprechperson in Europa benennen müsste. Keine Anwendung soll der DSA auf private Kommunikation über Messenger und  E-Mails finden, sondern nur auf  Gruppen , die für die Öffentlichkeit gedacht sind.

Mit dem Digital Services Act soll eine einheitliche Regulierung für den europäischen digitalen Binnenmarkt geschaffen werden, der auch eine Maßnahme gegen den Flickenteppich an nationaler Gesetzgebung sein soll, wie er zum Beispiel durch das deutsche NetzDG oder das französische “Avia Law” entstanden ist. Dabei löst er die nationalen Gesetze allerdings nicht ab, sondern ergänzt und vereinheitlicht sie. Der DSA erhebt den Anspruch, internationale Standards setzen zu wollen. Dass er dies mit der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung an die Plattformen anstrebt – wie schon beim NetzDG –, ist scharf zu kritisieren. Es bleibt zu wünschen, dass sich das Europäische Parlament im Rahmen der Verhandlungen über den finalen Text der Richtlinie für eine sinnvollere Lösung einsetzt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf freiheit.org.

Bild von Laurent Verdier auf Pixabay 

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